Zoll

Chile

Neue Gesetze, verschärfte Vorschriften und internationale Handelskonflikte machen Zoll- und Außenwirtschaftsrecht komplexer denn je. Wir halten Sie mit aktuellen Meldungen auf dem Laufenden.

Interimshandelsabkommen EU-Chile (ITA) trat am 1. Februar 2025 in Kraft

Das Interimshandelsabkommen EU-Chile (ITA) trat am 1. Februar 2025 in Kraft und ersetzt das bisherige Assoziierungsabkommen EU-Chile. Änderungen ab dem 1. Februar 2025:
  • Das bisherige Formular „Warenverkehrsbescheinigung EUR.1“ – zu verwenden ab einem Wert von 6000,-- Euro - entfällt.
  • Die EUR.1 oder die Präferenz-Erklärungen nach dem bisherigen Assoziierungsabkommen EU-Chile werden nicht mehr als Nachweis für den Präferenzursprung beim Import in die EU oder in Chile anerkannt.
  • Die so genannte „EA-Nummer“ müssen durch die neue REX-Nummer ersetzt werden.