Zoll

Algerien

Neue Gesetze, verschärfte Vorschriften und internationale Handelskonflikte machen Zoll- und Außenwirtschaftsrecht komplexer denn je. Wir halten Sie mit aktuellen Meldungen auf dem Laufenden.

Nur noch Einfuhrlieferungen über die Incoterms® „FOB“ möglich

Nach aktuellen Veröffentlichungen des algerischen Außenhandelsministeriums können neu zu beantragende Importgenehmigungen künftig ausschließlich auf Basis der Incoterms® FOB (Free on Board) erteilt werden. Bereits genehmigte vorläufige Importgenehmigungen, die Ende 2025 für das Jahr 2026 beantragt wurden, behalten ihre Gültigkeit und ermöglichen weiterhin auch andere Lieferbedingungen. Unternehmen sollten bei der Vertragsgestaltung mit algerischen Geschäftskontakten künftig ausschließlich FOB-Klauseln vorsehen und bestehende Liefer- und Vertragsmuster entsprechend überprüfen. Abweichende Incoterms® können bei neuen Importgenehmigungen zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen.

Importverbot von Stahlerzeugnissen

Der Berufsverband der Banken und Finanzinstitute (ABEF) hat bekannt gegeben, dass die Einfuhr von Stahlerzeugnissen, die für den Wiederverkauf in unverändertem Zustand oder für die Weiterverarbeitung bestimmt sind, verboten wurde.
Diese Maßnahme gilt ab dem 1. Oktober 2024. Vor diesem Datum bereits laufende Geschäfte sind jedoch nicht betroffen. Diese Maßnahme wurde aufgrund des Anstiegs der Stahlproduktion in Algerien von der Regierung erlassen.

Voraussetzungen für die Kennzeichnung von eingeführten Lebensmitteln als "Halal"

Das algerische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten informiert über die Anforderungen zur Kennzeichnung von importierten Lebensmitteln als "halal" und stellt klar, dass Milch anderen Anforderungen unterliegt, die vom Ministerium für Landwirtschaft festgelegt werden. Sie akzeptieren vorübergehend "halal"-Zertifikate, die von anerkannten Zertifizierungsstellen in den Herkunftsländern der Produkte ausgestellt wurden, die nicht in der bereitgestellten Liste aufgeführt sind - Verbalnotiz und Informationselement.

Einfuhr von Halal-Produkten - Regelung

Das algerische Handelsministerium teilt mit, dass lediglich das islamische Institut der Großen Moschee von Paris (GMDP) das Mandat für die Halal-Zertifizierung erhalten habe.
Das Institut soll nicht nur Importe aus Frankreich sondern aus ganz Europa und langfristig aus der ganzen Welt zertifizieren. Bisher hat es lediglich ein Büro in Paris. Deutsche Exporteure, die bereits mit anderen Zertifizierern arbeiten, müssten demzufolge kurzfristig eine zweite kostenpflichtige Zertifizierung oder eine "Überzertifizierung" bei GMDP veranlassen.

Einfuhrverbot von Produkten tierischen Ursprungs

Am 1. September 2021 hat das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung beschlossen, die Einfuhr mehrerer Lebensmittelprodukte tierischen Ursprungs auszusetzen. Dazu gehören:
  • Thunfisch und Fischprodukte in Dosen,
  • Hühnerbologna und Geflügelpastete.
  • Joghurt, Eiscreme und Dessertcreme
  • Flüssige Eigelb
  • Kamelwolle und -haar
  • Gekochte und halbgekochte weiße und rote Fleischprodukte (Wurstwaren)
  • Corned-Beef
  • Lebendige Köder zum Fischen

Genehmigung für die Verzollung von generalüberholten Produktionslinien und Ausrüstungen

Die Ausführungsverordnung Nr. 20-311 vom 15. November 2020 sieht die Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung von Komponenten und Rohstoffen vor, die von Subunternehmern im Rahmen ihrer Tätigkeit vor Ort eingeführt oder erworben werden. Artikel. 5 - Die Produktionslinien und Ausrüstungen, wie in Artikel 2 des vorliegenden Erlasses definiert, dürfen nicht länger als zehn Jahre in Betrieb gewesen sein.
Das Alter generalüberholter Produktionslinien und Anlagen darf jedoch fünf Jahre für die Lebensmittelindustrie und zwei Jahre für die pharmazeutische und parapharmazeutische Industrie nicht überschreiten. Generalüberholte Produktionslinien und Ausrüstungen müssen von einer ordnungsgemäß zugelassenen Stelle in Stand gesetzt und zertifiziert werden.