Zoll

Afghanistan

Neue Gesetze, verschärfte Vorschriften und internationale Handelskonflikte machen Zoll- und Außenwirtschaftsrecht komplexer denn je. Wir halten Sie mit aktuellen Meldungen auf dem Laufenden.

Alle Ausfuhren müssen schriftlich beim Zoll angemeldet werden

Unabhängig vom Warenwert müssen alle Ausfuhren nach Afghanistan beim Zoll angemeldet werden und zwar in dem so genannten „Zweistufigen Ausfuhrverfahren“ - ATLAS-Ausfuhr.
Erst nach der Freigabe durch den Zoll darf die Ausfuhr erfolgen. Die Möglichkeit der Abgabe einer mündlichen/konkludenten Ausfuhranmeldung ist damit für diese Ausfuhrsendungen ausgeschlossen. Dies gilt auch für kommerzielle Post- und Expressgutsendungen.