Länder und Märkte

Großbritannien

Fast täglich erhalten wir aktuelle Meldungen, die den Handel mit den Auslandsmärkten weltweit betreffen. Wir sammeln die Informationen auf unseren Länderseiten – nachfolgend Großbritannien.

Neue Pflicht für britische Präsenzen deutscher Unternehmen

Künftig müssen Geschäftsführer deutscher Gesellschaften ihre Identität gegenüber dem britischen Handelsregister verifizieren, wenn dort eine Niederlassung existiert. Ein neuer Artikel 6A fordert, dass die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Gesellschaft gemäß section 1110A des Companies Act 2006 ihre Identität verifizieren müssen. Eine solche Verifizierung kann kostenfrei online erfolgen. Alternativ kann auch ein “Authorised Corporate Service Provider” beauftragt werden. Ohne eine Verifizierung dürfen Geschäftsführer im VK nicht als solche auftreten, soweit es um die Angelegenheiten der britischen Präsenz geht. Die neuen Regeln treten am 18. November 2025 in Kraft. Ab dann läuft für existierende “UK establishments” eine Übergangsfrist von einem Jahr zur Verifizierung. Die britische Regierung informiert.

Vereinigtes Königreich: UK führt 2027 CBAM ein

Das britische CBAM wird die Warengruppen Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff sowie Zement erfassen. Entgegen den ursprünglichen Plänen sind Glas und Keramik nicht betroffen. Auch Strom ist - anders als im CBAM der EU - nicht erfasst. Es werden verschiedene Anwendungsbereiche (Scopes) bei den Emissionen unterschieden. Einfuhren im Wert von 50.000 Pfund innerhalb von zwölf Monaten sind vom britischen CBAM befreit. - Details