IHK-Signaturservice: Ihre qualifizierte digitale Signatur

Immer mehr Geschäftsprozesse laufen digital ab – eine qualifizierte elektronische Signatur macht sie rechtssicher und effizient. Mit dem IHK-Signaturservice erhalten Sie eine digitale Signatur, die Ihre Identität zuverlässig bestätigt und Ihre Dokumente schützt. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Signaturkarte beantragen und welche Vorteile die digitale Unterschrift für Ihr Unternehmen bietet.

Was ist die qualifizierte digitale Signatur?

Die qualifizierte digitale Signatur ermöglicht es, Dokumente und Nachrichten elektronisch und rechtssicher zu unterschreiben. Sie ersetzt die handschriftliche Unterschrift und sorgt dafür, dass Absender eindeutig identifiziert werden können und Inhalte auf dem Übertragungsweg nicht unbemerkt verändert werden. Für Unternehmen bietet die digitale Signatur eine sichere Grundlage für elektronische Geschäftsprozesse und spart Zeit sowie Kosten, da Papierausdrucke und Postversand entfallen.

So beantragen Sie Ihre IHK-Signaturkarte

Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld bietet in Kooperation mit der DE-CODA GmbH eine Signaturausstattung an. Für die Beantragung der IHK-Signaturkarte ist Ihre persönliche Vorsprache in der IHK erforderlich. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem zuständigen Ansprechpartner. Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass (mindestens vier Wochen gültig) mit. Soll der Name Ihres Unternehmens im Zertifikat erscheinen, benötigen Sie zusätzlich eine „Bescheinigung der Organisationszugehörigkeit“ (siehe Weitere Informationen).
Ihre Daten werden vor Ort registriert und online an die D-TRUST GmbH (Bundesdruckerei) übermittelt. Die persönliche Chipkarte wird dort erstellt und direkt an Sie versendet. Das Zertifikat bestätigt Ihre Identität als natürliche Person.

Online-Verfahren: Online-Identifizierung per PostIdent

Falls Sie nicht persönlich in die IHK kommen können oder möchten, steht Ihnen das PostIdent-Verfahren zur Verfügung. Nach einmaliger Registrierung im D-Trust-Portal können Sie das Online-Verfahren nutzen. Weitere Informationen und den Link zum Portal finden Sie auf dieser Seite.

Folgekarte beantragen

Wenn Ihre IHK-Signaturkarte abläuft, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Folgekarte online beantragen – ohne erneute Vorsprache in der IHK. Dies ist möglich, wenn sich Ihr Name und Ihre Firmenzugehörigkeit nicht geändert haben und seit Ablauf der alten Karte nicht mehr als 30 Tage vergangen sind. Andernfalls ist eine persönliche Beantragung wie bei der Erstkarte erforderlich.

Signaturkarte für Unternehmensmitarbeitende

Auf der exklusiv für eine natürliche Person ausgestellten Smart-Card speichert das Trustcenter D-Trust, ein Tochterunternehmen der Bundesdruckerei GmbH, Ihr persönliches Zertifikat mit zweijähriger Gültigkeit. Es entspricht dem Sicherheitslevel eines „qualifizierten“ Zertifikates für rechtsverbindliche Signaturen.
Die IHK-Signaturkarte müssen Sie persönlich beantragen. Ihre Firmenzugehörigkeit kann – gegen einen entsprechenden Nachweis – ohne Aufpreis zusätzlich aufgenommen werden.
  • IHK-Signaturkarte bei Beantragung in der IHK: 158,40 € zzgl. MwSt.
  • IHK-Signaturkarte bei Beantragung per PostIdent-Verfahren: 158,40 € zzgl. MwSt

Signaturkarte für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige(IHK)

Sachverständige müssen sich persönlich identifizieren lassen, um ihre Sachverständigen-Signaturkarte zu beantragen. Hierfür benötigen sie ihren Personalausweis oder Reisepass, der bei Antragstellung noch mindestens vier Wochen lang gültig ist. Die Sachverständigen-Signaturkarte gibt es nur noch Einzelsignaturkarte.
  • Preis für die Sachverständigen-Signaturkarte bei Antragstellung in der IHK: Einzelsignaturkarte: 185.90 € zzgl. MwSt.
  • Preis für die Sachverständigen-Signaturkarte per Post-Ident-Antrag: Einzelsignaturkarte: 185.90 € zzgl. MwSt.
  • Antrags-Link: https://portal.d-trust.net/shop/KUqcIhtVPd/group/UIbHBBY4li