Barrierefreiheit auf unserer Website
Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld arbeitet kontinuierlich daran, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Seite informiert über den aktuellen Stand, bestehende Einschränkungen und Kontaktmöglichkeiten für Hinweise zur Barrierefreiheit.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld ist bemüht, ihre Website ostwestfalen.ihk.de bzw. ihk.de/ostwestfalen im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist teilweise barrierefrei. Sie erfüllt die Anforderungen der BITV NRW und der EU-Richtlinie 2016/2102 in weiten Teilen, weist jedoch in einigen Bereichen noch Defizite auf.
Technische und redaktionelle Maßnahmen
Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Seite wird das Content-Management-System CoreMedia genutzt.
Auf inhaltlicher Ebene werden die Texte hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalten stetig optimiert und die vorhandenen Bilder und Grafiken zudem mit beschreibenden Texten ergänzt.
Noch nicht barrierefreie Inhalte
Die Website der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen weiter angepasst und optimiert. Identifizierte Defizite befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
Folgende Inhalte der Website sind mit Stand dieser Erklärung bisher noch nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Dokumente auf www.ostwestfalen.ihk.de sind nicht barrierefrei. Da es sich um eine große Vielzahl von Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen.
Diese Erklärung wurde am 12. Dezember 2025 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie Vorschläge für die Verbesserung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar.
Über folgenden Kontakt können Sie der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Ombudsstelle
Für darüber hinaus gehende Auskünfte steht Ihnen die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung.
Kontakt:
Kontakt:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes NRW
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: + 49 211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: + 49 211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de
