IHK Ostwestfalen: Rentenreform darf Arbeitskosten nicht weiter verteuern
Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) bewertet die heute (23. Juni 2026) vorgestellten Vorschläge der Rentenreformkommission der Bundesregierung als wichtigen Schritt, sieht jedoch erhebliche Risiken für die Wirtschaft durch weiter steigende Arbeitskosten.
„Die Vorschläge greifen zentrale Herausforderungen auf und setzen in wichtigen Punkten die richtigen Akzente. Gleichzeitig bleibt das Grundproblem bestehen: Die Belastung durch Lohnnebenkosten ist bereits heute zu hoch – weitere Steigerungen würden Arbeit zusätzlich verteuern“, erklärt IHK-Präsident Jörn Wahl-Schwentker.
Die Kommission empfiehlt unter anderem eine stärkere Orientierung der Lebensarbeitszeit an der gestiegenen Lebenserwartung, eine deutliche Einschränkung früher Renteneintritte sowie den Ausbau kapitalgedeckter Elemente in der Altersvorsorge. Damit adressiert sie zentrale Konsequenzen des demografischen Wandels und die langfristige Finanzierbarkeit der Rentenversicherung.
„Diese Ansätze tragen der demografischen Entwicklung grundsätzlich Rechnung. Auch für unsere Wirtschaft in Ostwestfalen bleibt der Handlungsdruck jedoch hoch“, sagt Wahl-Schwentker.
In der Region erreicht bis 2035 jeder vierte heute Erwerbstätige das Rentenalter – das sind rund 230.000 Menschen. Gleichzeitig stehen allein bis 2030 rund 4.400 fortführungsfähige Unternehmen mit etwa 75.000 Beschäftigten zur Übergabe an, weil die Inhaber das Rentenalter erreichen.
„Vor diesem Hintergrund ist es konsequent, Anreize für einen frühen Renteneintritt zurückzuführen und die Voraussetzungen für eine längere Erwerbstätigkeit zu verbessern“, betont der IHK-Präsident. „Das ist ein zentraler Hebel zur Fachkräftesicherung – neben der stärkeren Aktivierung inländischer Potenziale und der gezielten Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland“, so Wahl-Schwentker.
„Die Vorschläge zeigen, dass strukturelle Reformen möglich und notwendig sind. Entscheidend ist jetzt, dass daraus ein stimmiges Gesamtpaket entsteht, das die Belastungen für Unternehmen und Beschäftigte nicht weiter erhöht und nicht einseitig zu Lasten der Beitragszahler geht“, erklärt der IHK-Präsident.
Aus Sicht der IHK darf die Rentenreform nicht isoliert betrachtet werden. Parallel stehen auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung grundlegende Finanzierungsfragen an. Bereits heute liegt die Quote der Lohnnebenkosten bei rund 43 Prozent – und damit deutlich über der lange allgemein anerkannten Zielmarke von 40 Prozent.
„Wenn die Beiträge zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gleichzeitig weiter steigen, verteuert sich der Faktor Arbeit zusätzlich – mit unmittelbaren Folgen für Beschäftigung, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit. Gerade in personalintensiven Branchen drohen durch einzelne Vorschläge – Stichwort Minijobs – zusätzliche Kostensteigerungen und ein Verlust an Flexibilität beim Einsatz von Arbeitskräften“, sagt Wahl-Schwentker.
Entscheidend sei nun, die Reformen der sozialen Sicherungssysteme zusammenzudenken, ergänzt IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra Pigerl-Radtke. Neben der Stabilisierung der gesetzlichen Rente gehe es darum, die betriebliche und private Altersvorsorge zu stärken und zusätzliche Beschäftigungspotenziale zu heben.
„Die Politik muss dabei die Gesamtbelastung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im Blick behalten. Steigen die Sozialabgaben über das heute schon zu hohe Niveau hinaus, schwächt das den Standort Deutschland und damit auch Ostwestfalen weiter“, sagt Pigerl-Radtke. „Ziel muss es sein, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts wieder zu stärken. Dazu gehört, die Arbeitskosten insgesamt im Griff zu behalten, weitere Steigerungen zu vermeiden und mittelfristig wieder in Richtung einer Lohnnebenkostenquote von 40 Prozent zu kommen“, erklärt die IHK-Hauptgeschäftsführerin.