Bettensteuer gefährdet Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandortes Höxter
Die Unternehmen aus Hotellerie, Gastronomie und Tourismuswirtschaft in Höxter sprechen sich entschieden gegen die geplante Einführung einer Bettensteuer aus. Aus Sicht der Branche würde eine solche Zusatzabgabe die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandortes Höxter erheblich schwächen und in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ein falsches Signal senden.
Besonders kritisch sehen die Betriebe die zusätzliche finanzielle Belastung in einer ohne-hin angespannten Situation. „Hotellerie und Gastronomie kämpfen weiterhin mit den Fol-gen der Pandemie, steigenden Kosten, Inflation und Fachkräftemangel“, so Jürgen Behlke, Geschäftsführer der IHK Ostwestfalen. „Gerade kleinere, inhabergeführte Betriebe würden durch eine weitere Abgabe unverhältnismäßig belastet.“
Neben den wirtschaftlichen Auswirkungen wird auch der bürokratische Mehraufwand deutlich kritisiert. Die Einführung einer Bettensteuer erfordere zusätzliche Verwaltungs-und Abrechnungsprozesse, sowohl in den Betrieben als auch auf Seiten der Stadt. „Der hohe administrative Aufwand steht in keinem angemessenen Verhältnis zu den erwarteten Einnahmen“, betont Regine Tönsing, Hauptgeschäftsführerin des Dehoga Ostwestfalen.
„Höxter steht im direkten Wettbewerb mit anderen Städten und Regionen um Touristen und Geschäftsreisende. Eine Bettensteuer ist ein klarer Standortnachteil, weil Gäste auf Kommunen ohne diese Abgabe ausweichen“, erklärt Jürgen Knabe, erster Vorsitzender der Werbegemeinschaft Höxter e.V. „Damit riskiert die Stadt, wichtige Gäste und Umsätze zu verlieren.“
Jeder Übernachtungsgast gibt in Höxter durchschnittlich rund 139 Euro aus und ist damit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für Handel, Gastronomie und Dienstleistungen (dwif-Studie: Wirtschaftsfaktor Tourismus im Kreis Höxter, 2020). Ein Rückgang der Übernachtungszahl hätte somit spürbare Auswirkungen auf die gesamte lokale Wirtschaft. Darüber hinaus bemängeln die Unternehmen den fehlenden Zusammenhang mit aktuellen bundespolitischen Entlastungsmaßnahmen. Wenn der Bund das Gastgewerbe ab 2026 durch die Senkung der Mehrwertsteuer entlaste, sende eine kommunale Bettensteuer ein widersprüchliches Signal und konterkariert diese Bemühungen.
Kritisch wird zudem gesehen, dass keine Zweckbindung der Einnahmen vorgesehen ist. „Ohne klare Zweckbindung ist nicht gewährleistet, dass die Einnahmen tatsächlich in die touristische Infrastruktur fließen und dem Tourismusstandort zugutekommen“, betont Jürgen Behlke. Die Tourismuswirtschaft richtet daher einen eindringlichen Appell an die Mitglieder des Höxteraner Stadtrates, auf die Einführung einer Bettensteuer zu verzichten. Stattdessen solle die Stadt lieber auf eine unternehmerfreundliche Standortpolitik setzen, die Bürokra-tie abbaut, Betriebe entlastet und den Tourismus in Höxter nachhaltig stärkt.
