IHK weist Vorschlag zu Gewerbesteuererhöhung in Bielefeld zurück
Als kontraproduktiv und unzumutbare Mehrbelastung für Unternehmen und Gewerbetreibende weist die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) den Vorschlag der Partei Die Linke zur Erhöhung der Gewerbesteuer in Bielefeld entschieden zurück. Eine solche Maßnahme wäre insbesondere in der aktuell wirtschaftlich extrem herausfordernden Situation ein völlig falsches Signal. Viele Unternehmen auch in Bielefeld kämpfen mit Umsatz- und Ertragsrückgängen. Auch Kurzarbeit, Stellenabbau und Insolvenzen sind Indikatoren für die angespannte konjunkturelle Lage. Eine weitere finanzielle Belastung verschärft die Situation der Unternehmen zusätzlich.
Deutschland gehört mit einer durchschnittlichen Unternehmensbesteuerung von rund 30 Prozent bereits zu den Hochsteuerländern im internationalen Vergleich, in der EU liegt diese durchschnittlich bei 21,1 Prozent. Und auch im regionalen Vergleich ist die Gewerbesteuerbelastung für Unternehmen und Gewerbetreibende in Bielefeld überdurchschnittlich hoch, sie ist die höchste in ganz Ostwestfalen. Eine weitere Anhebung der Steuersätze würde die Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich schwächen und Investitionen sowie Unternehmensansiedlungen in Bielefeld gefährden.
Zudem ist das Argument der Partei Die Linke, dass eine Erhöhung nur Unternehmen trifft, die Gewinne erzielen, nicht zutreffend. Die Gewerbesteuer ist keine reine Gewinnsteuer. Seit 2008 werden ein Viertel der Finanzierungsaufwendungen – darunter Mieten, Pachten und Leasingraten – dem steuerpflichtigen Ergebnis hinzugerechnet. Dies kann dazu führen, dass auch Unternehmen ohne tatsächlichen operativen Gewinn Gewerbesteuer zahlen müssen, was insbesondere für kleinere Betriebe existenzbedrohend sein kann. Das oft herangezogene Beispiel der Senkung der Körperschaftsteuer zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit greift in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht. Die Gewerbesteuer wird vielfach von Unternehmern gezahlt, die als Personengesellschafter der Einkommensteuerpflicht unterliegen. Die zur Kompensation geschaffene Anrechnungsmöglichkeit gilt zudem nur eingeschränkt und nur für gewerbliche Einkünfte bis zu einem Hebesatz von 400 Prozentpunkten. Da dieser in Bielefeld bei 480 Punkten liegt, ist eine vollständige Verrechnung hier nicht möglich.
Die IHK appelliert daher an die kommunalpolitischen Entscheidungsträger, von einer Erhöhung der Gewerbesteuer abzusehen und stattdessen nachhaltige Wege zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts zu suchen. Eine florierende Wirtschaft sorgt langfristig für stabile kommunale Einnahmen und sichert Arbeitsplätze vor Ort. Dies ist der bessere und zielführendere Weg als eine Erhöhung von Steuer-sätzen, die den Wirtschaftsstandort Bielefeld und die in der Stadt ansässigen Unternehmen dauerhaft schwächen.
