IHK-Beitrag

Die IHK finanziert sich über Gebühren, Beiträge und Entgelte. Der IHK-Beitrag steht dabei nicht im Zusammenhang mit einer direkten Gegenleistung; Beiträge decken insbesondere die Kosten, die durch die Wahrnehmung des Gesamtinteresses entstehen. Der Beitrag besteht aus einem Grundbeitrag und einer Umlage. Die Beitragssätze werden durch die Vollversammlung beschlossen und in der jährlichen Wirtschaftssatzung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 101 KB) veröffentlicht.

Wer zahlt IHK-Beiträge?

Gemäß § 3 Abs. 2 IHK-Gesetz zahlen grundsätzlich alle IHK-Mitgliedsunternehmen Beiträge entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit. Gemäß § 3 der Beitragsordnung der IHK Ostwestfalen, entsteht die Beitragspflicht mit Beginn des Kalenderjahres und endet mit dem Zeitpunkt, an dem die Gewerbesteuerpflicht erlischt. Sie wird durch die Eröffnung eines Liquidations- oder Insolvenzverfahrens nicht berührt.
Die IHK-Beiträge sind öffentlich-rechtliche Abgaben und werden durch einen Beitragsbescheid erhoben. Der IHK-Beitrag besteht aus einem Grundbeitrag und einer Umlage. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird zur Berechnung der Umlage ein Freibetrag in Höhe von 15.340,- € abgezogen.
Der Grundbeitrag ist nach § 6 unserer Beitragsordnung eine Jahresabgabe und kann nicht nach Monaten aufgeteilt werden. Der Grundbeitrag ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn der gewerbliche Betrieb nicht im ganzen Erhebungszeitraum bestanden hat. Besteht die Beitragspflicht im Erhebungszeitraum nicht länger als drei Monate, kann von der Erhebung des Grundbeitrags ganz oder teilweise abgesehen werden.
Die Staffelung der Grundbeiträge sowie der Umlagesatz werden jährlich von der IHK-Vollversammlung beschlossen. Hier finden Sie die aktuellste Wirtschaftssatzung.

Ablauf der Beitragsveranlagung

Die IHK erhebt für das laufende Beitragsjahr eine Vorauszahlung nach der zuletzt bekannten Bemessungsgrundlage. Die Abrechnung erfolgt nach Bekanntgabe der Bemessungsgrundlage (Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb) durch die Finanzbehörde. Guthaben werden verrechnet bzw. erstattet und Nachzahlungsbeträge zusammen mit der Vorauszahlung erhoben.
Die Beitragsveranlagung erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Dieser ist dem IHK-Mitglied in einem verschlossenen Umschlag zu übersenden. Mit ausdrücklicher Zustimmung des Mitgliedsunternehmens kann der Beitragsbescheid auch digital übersandt werden (§ 15 Abs. 1 der Beitragsordnung der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld). Eine Übermittlung per E-Mail oder Telefax ist leider nicht möglich.
Sofern Sie mit einer Ertragsveränderung im laufenden Jahr rechnen, können Sie eine Anpassung der Vorauszahlung bei uns beantragen. Unseren Beitragsbescheiden liegt ein vorbereiteter Antrag bei. Sie können den Antrag auch digital stellen. Das entsprechende Formular finden Sie im Bereich "Unsere digitalen Beitrags-Services". Über weitere Einzelheiten zur Beitragspflicht, zur Beitragsberechnung und zu Besonderheiten informieren Sie unsere Merkblätter.

Zahlungsmodalitäten

Der Beitrag wird sofort fällig und ist nach Bekanntgabe innerhalb eines Monats zu zahlen. Bitte geben Sie für eine korrekte Verbuchung immer Ihre Debitor-Nr. laut Beitragsbescheid an.
Bankverbindung für Überweisungen:
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
IBAN: DE51 3701 0050 0388 9175 00
BIC: PBNKDEFFXXX
bei der Postbank NDL Deutsche Bank
Sie haben die Möglichkeit, uns für die IHK-Beiträge ein SEPA-Basislastschriftmandat zur fristgerechten Abbuchung zu erteilen. Das Formular dafür können Sie als PDF-Dokument herunterladen.
Offene Forderungen werden einmal gemahnt. Erfolgt nach der Mahnung kein Forderungsausgleich, müssen wir die zuständige Stadt- bzw. Gemeindekasse mit der Einziehung der Beiträge beauftragen. Dadurch entsteht nach unserer Gebührenordnung eine Gebühr für die Einleitung der Beitreibung in Höhe von 49,- €. Die Vollstreckungsbehörden können zusätzlich eigene Gebühren anfordern. Deren Höhen sind uns nicht bekannt.
IHK-Beiträge sind abzugsfähige Betriebsausgaben, die Sie in Ihrer Steuererklärung angeben können. Als öffentliche Abgaben enthalten die Beiträge keine Mehrwertsteuer, die als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

Rechtsgrundlagen der IHK Ostwestfalen

Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld finden Sie auf der Seite Über uns: Rechtsgrundlagen.

Lösungsansätze bei Zahlungsschwierigkeiten

Grundsätzlich werden die IHK-Beiträge mit der Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig und sind innerhalb einen Monats nach dessen Zugang zu überweisen. Die Beiträge zur IHK sind öffentliche Abgaben und daher fristgerecht zu begleichen.

Stundung

Wenn der fristgerechte Forderungsausgleich nicht möglich ist, können Sie eine Stundung beantragen. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag und die Übersendung von Unterlagen, die Ihre derzeitige wirtschaftliche bzw. finanzielle Situation widerspiegeln, erforderlich.
Sofern gegen einen festgesetzten Gewerbesteuermessbescheid Einspruch bei der zuständigen Finanzbehörde eingelegt wurde, besteht die Möglichkeit durch schriftlichen Antrag die Aussetzung der Vollziehung des Bescheides für die betroffenen Abrechnungsjahre zu beantragen.

Ratenzahlung

Wenn Sie aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten unsere Forderungen nur in Teilbeträgen zahlen können, haben Sie die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu beantragen. Hierfür ist ein formloser Ratenzahlungsvorschlag, dem Unterlagen beigefügt sein sollten, die die aktuelle wirtschaftliche und finanzielle Situation darlegen, erforderlich.

Informationen für vollkaufmännisch geführte Unternehmen und nicht vollkaufmännisch geführte Unternehmen