Gewerbeanmeldung und Co. – Grundlagen für die Gründung

Der Start in die Selbstständigkeit beginnt mit wichtigen Formalitäten: Von der Gewerbeanmeldung über die ersten steuerlichen Pflichten bis hin zur sozialen Absicherung. Auf dieser Seite finden Gründerinnen und Gründer in Ostwestfalen einen kompakten Überblick zu den ersten Schritten

Gewerbeanmeldung

Wer ein eigenes Unternehmen gründet, muss ein Gewerbe offiziell anmelden. Die Gewerbeanmeldung ist der erste formale Schritt in die Selbstständigkeit und erforderlich, sobald eine gewinnorientierte Tätigkeit eigenständig ausgeübt wird.
In Nordrhein-Westfalen kann die Anmeldung bequem online über das Wirtschafts-Service-Portal NRW erfolgen. Dort werden alle nötigen Angaben digital erfasst und direkt an das zuständige Gewerbeamt übermittelt.
Für die Gewerbeanmeldung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung (online oder vor Ort erhältlich)
  • Je nach Tätigkeit: Nachweise oder Genehmigungen (z. B. Handwerkskarte, Führungszeugnis)
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag
Nach erfolgreicher Anmeldung wird der Gewerbeschein ausgestellt. Gleichzeitig werden weitere Stellen wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK) sowie ggf. die zuständige Berufsgenossenschaft automatisch informiert.

Steuern bei der Gründung

Nach der Gewerbeanmeldung beginnt auch der steuerliche Teil der Unternehmensgründung. Innerhalb von 14 Tagen muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt eingereicht werden. Auf dieser Grundlage wird die Steuernummer vergeben – sie ist für Rechnungen unerlässlich.
Wichtige steuerliche Grundlagen für Gründende:
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro oder Gewinn unter 80.000 Euro dürfen die einfache EÜR nutzen. Bei Überschreiten dieser Grenzen gilt Buchführungspflicht nach Handelsrecht (Bilanzierung).
Umsatzsteuer: In der Regel muss Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt werden. Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) kann genutzt werden, wenn der Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro liegt.
Umsatzsteuervoranmeldung: Je nach Umsatz meist monatlich oder vierteljährlich erforderlich.
Einkommensteuer: Der Gewinn aus dem Einzelunternehmen wird im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung versteuert.
Gewerbesteuer: Gilt nur für Gewerbetreibende, nicht für Freiberufler. Sie wird ab einem Gewinn von 24.500 Euro fällig.
Rechnungsstellung & Aufbewahrung: Rechnungen müssen gesetzliche Pflichtangaben wie Steuernummer oder USt-ID enthalten. Belege sind zwischen 6 und 10 Jahren aufzubewahren – je nach Art des Dokuments.
Tipp für Gründende in Ostwestfalen: Eine persönliche steuerliche Erstberatung kann helfen, Fallstricke zu vermeiden. Unser kostenfreier Steuerberatersprechtag bietet eine gute Gelegenheit für individuelle Fragen.

Soziale Absicherung

Ein erfolgreicher Start in die Selbstständigkeit braucht nicht nur eine gute Geschäftsidee – auch die eigene soziale Absicherung sollte von Anfang an mitgedacht werden. Gründende in Ostwestfalen finden hier einen Überblick zu wichtigen Themen wie Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.
Tipp: Unsere Broschüre „Soziale Absicherung“ liefert alle grundlegenden Informationen und ist Teil des kostenfreien Startpakets für Gründerinnen und Gründer.

Krankenversicherung: Pflicht für alle
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht für alle. Ob gesetzlich oder privat versichert – die Wahl hängt davon ab, wie man vor der Gründung versichert war. Wer in den letzten Jahren gesetzlich versichert war, kann sich freiwillig gesetzlich versichern. Wichtig: Die Meldung bei der Krankenkasse muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen, sonst drohen Nachzahlungen.
Rentenversicherung: flexibel, aber wichtig
Selbstständige haben verschiedene Möglichkeiten, sich rentenrechtlich abzusichern:
  1. Antrag auf Pflichtversicherung (Regelbeitrag oder einkommensabhängig)
  2. Zahlung freiwilliger Beiträge
  3. In den ersten drei Jahren kann ein halber Regelbeitrag gezahlt werden (2025: ca. 348,29 Euro/Monat)
Für bestimmte Berufsgruppen – z. B. Handwerker, Lehrer, Hebammen oder Künstler – besteht Rentenversicherungspflicht. Freiberufler, die Kammerberufen angehören, zahlen in ein Versorgungswerk ein.
Unfallversicherung: Schutz bei Berufsunfällen
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen. Die Zugehörigkeit richtet sich nach der Branche. Wer als Selbstständige bzw. Selbstständiger arbeitet, ist je nach Branche freiwillig oder verpflichtend versichert. Auch wer Beschäftigte hat, muss Beiträge an die zuständige Berufsgenossenschaft entrichten.

Arbeitslosenversicherung: freiwillig sichern
Gründende können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Voraussetzung: Mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate und Gründung im Vollerwerb. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Gründungsbeginn gestellt werden.
Der monatliche Beitrag (2025) liegt bei ca. 97 Euro, im ersten Jahr bei der Hälfte. Die Leistung orientiert sich an einem festen Tagessatz, unabhängig vom aktuellen Einkommen.