Gründung durch ausländische Staatsangehörige
Auch ausländische Staatsangehörige können in Deutschland ein eigenes Unternehmen gründen – ob als Gewerbetreibende oder Freiberuflerinnen/Freiberufler. Voraussetzung ist, dass der Aufenthaltsstatus eine selbstständige Tätigkeit erlaubt. Je nach Herkunftsland gelten dabei unterschiedliche gesetzliche Regelungen.
Wer darf in Deutschland gründen?
EU-/EWR-Bürger*innen
- Haben das Recht auf Niederlassungsfreiheit
- Benötigen keine gesonderte Genehmigung für eine Gründung
Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-Länder)
- Benötigen eine Zustimmung der Ausländerbehörde
- Die Erlaubnis erfolgt auf Grundlage von § 21 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Verfahrensablauf für Drittstaatsangehörige
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land stammen, ist für eine Unternehmensgründung in Deutschland in der Regel folgender Ablauf erforderlich:
1. Beratung und Vorbereitung
- Entwicklung eines tragfähigen Businessplans
- Planung der Finanzierung
- Erste Informationen bei Fachstellen oder Beratungsstellen einholen
2. Einreichung der Unterlagen
Bei der deutschen Auslandsvertretung müssen unter anderem folgende Dokumente eingereicht werden:
- Businessplan mit Finanzübersicht
- Finanzierungsnachweis (z. B. Kontoauszug oder Kapitalnachweis)
- Tabellarischer Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Gewerbeanmeldung oder Anzeige als Freiberufler*in beim Finanzamt
3. Fachliche Stellungnahme
- Die Ausländerbehörde holt eine Stellungnahme bei der regionalen Gewerbebehörden, der IHK oder Handwerkskammer oder der berufsständischen Vertretung ein
- Diese Stellen prüfen, ob das Vorhaben den Anforderungen an das öffentliche Interesse entspricht
4. Entscheidung über Aufenthaltstitel
- Bei positiver Bewertung wird eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit ausgestellt
- Diese gilt meist zunächst für 1 bis 3 Jahre
Wichtige Hinweise für Gründende in Ostwestfalen
- Die Vorbereitung ist entscheidend: Unvollständige Unterlagen können das Verfahren verzögern
- Auch Sprachkenntnisse und persönliche Eignung spielen eine Rolle bei der Bewertung
- Lassen Sie sich frühzeitig und individuell beraten – wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit in Ostwestfalen
