Gründung durch ausländische Staatsangehörige

Auch ausländische Staatsangehörige können in Deutschland ein eigenes Unternehmen gründen – ob als Gewerbetreibende oder Freiberuflerinnen/Freiberufler. Voraussetzung ist, dass der Aufenthaltsstatus eine selbstständige Tätigkeit erlaubt. Je nach Herkunftsland gelten dabei unterschiedliche gesetzliche Regelungen.

Wer darf in Deutschland gründen?

  • Haben das Recht auf Niederlassungsfreiheit
  • Benötigen keine gesonderte Genehmigung für eine Gründung
  • Benötigen eine Zustimmung der Ausländerbehörde
  • Die Erlaubnis erfolgt auf Grundlage von § 21 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Verfahrensablauf für Drittstaatsangehörige

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land stammen, ist für eine Unternehmensgründung in Deutschland in der Regel folgender Ablauf erforderlich:

1. Beratung und Vorbereitung

  • Entwicklung eines tragfähigen Businessplans
  • Planung der Finanzierung
  • Erste Informationen bei Fachstellen oder Beratungsstellen einholen

2. Einreichung der Unterlagen

Bei der deutschen Auslandsvertretung müssen unter anderem folgende Dokumente eingereicht werden:
  • Businessplan mit Finanzübersicht
  • Finanzierungsnachweis (z. B. Kontoauszug oder Kapitalnachweis)
  • Tabellarischer Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
  • Gewerbeanmeldung oder Anzeige als Freiberufler*in beim Finanzamt

3. Fachliche Stellungnahme

  • Die Ausländerbehörde holt eine Stellungnahme bei der regionalen Gewerbebehörden, der IHK oder Handwerkskammer oder der berufsständischen Vertretung ein
  • Diese Stellen prüfen, ob das Vorhaben den Anforderungen an das öffentliche Interesse entspricht

4. Entscheidung über Aufenthaltstitel

  • Bei positiver Bewertung wird eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit ausgestellt
  • Diese gilt meist zunächst für 1 bis 3 Jahre

Wichtige Hinweise für Gründende in Ostwestfalen

  • Die Vorbereitung ist entscheidend: Unvollständige Unterlagen können das Verfahren verzögern
  • Auch Sprachkenntnisse und persönliche Eignung spielen eine Rolle bei der Bewertung
  • Lassen Sie sich frühzeitig und individuell beraten – wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit in Ostwestfalen

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