Gründen im Nebenerwerb - Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit

Nicht jeder möchte sofort voll ins Unternehmertum starten. Eine Nebenerwerbsgründung bietet die Möglichkeit, eine Geschäftsidee mit überschaubarem Risiko zu testen, unternehmerische Erfahrung zu sammeln und ein zusätzliches Einkommen zu erzielen – etwa neben einer Festanstellung, dem Studium, während der Rente oder Arbeitslosigkeit.
Eine selbstständige Tätigkeit gilt als Nebenerwerb, wenn sie nicht den zeitlichen oder finanziellen Schwerpunkt des Berufslebens darstellt.
Wichtig: Auch bei einer Nebenerwerbsgründung gelten rechtliche und steuerliche Pflichten – zum Beispiel die Anmeldung beim Gewerbeamt oder Finanzamt.

Arbeitsrechtliche Voraussetzungen klären

Je nach Lebenssituation gelten unterschiedliche arbeitsrechtliche Regelungen:

Angestellt?

  • Prüfen Sie den Arbeitsvertrag: Nebentätigkeiten sind oft zustimmungspflichtig.
  • Ihre Selbstständigkeit darf:
    • nicht mit dem Arbeitgeber konkurrieren,
    • keine Betriebsgeheimnisse verletzen,
    • die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigen.
  • Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und treffen Sie ggf. eine schriftliche Vereinbarung.

Verbeamtet oder im öffentlichen Dienst?

  • Eine Genehmigung durch den Dienstherrn ist meist erforderlich.
  • Genehmigungsfreie Tätigkeiten sind z. B. wissenschaftliche oder schriftstellerische Arbeiten, Dozententätigkeiten.
  • Informieren Sie Ihre Dienststelle in jedem Fall.
  • Rechtsgrundlage: §§ 97–105 BBG oder jeweiliges Landesbeamtengesetz.

Arbeitslos?

  • Eine Gründung im Nebenerwerb ist möglich, wenn Sie unter 15 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Gewinne über 165  Euro werden auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
  • Für Bezieher von Bürgergeld gelten gestaffelte Freibeträge
Fazit: Klären Sie Ihre arbeitsrechtliche Situation frühzeitig – je nach Status mit Arbeitgeber, Dienstherr oder Arbeitsagentur.

Sozialversicherung: Was ist zu beachten?

Auch bei einer nebenberuflichen Gründung ist die sozialversicherungsrechtliche Absicherung relevant:

Krankenversicherung

  • Privatversicherte: In der Regel keine Änderung durch Nebeneinkünfte.
  • Gesetzlich Versicherte:
    • Angestellte: Beitrag bleibt meist gleich, solange die Selbstständigkeit zeitlich/finanziell nicht überwiegt.
    • Familienversicherung: Bis max. 565  Euro Einkünfte/Monat und max. 18 Std./Woche.
    • Studierende: Unter 25 meist familienversichert, über 25 in studentischer Versicherung (Achtung: BAföG-Freibeträge beachten).
    • Rentenversicherung: Altersrente ist anrechnungsfrei. Erwerbsminderungsrente: Zuverdienstgrenze bei ca. 20.763 Euro jährlich.
Tipp: Klären Sie frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung, ob Änderungen notwendig sind.

Steuern und Kleinunternehmerregelung

Auch im Nebenerwerb gilt: Steuern müssen korrekt erfasst und abgeführt werden.

Anmeldung beim Finanzamt

  • Innerhalb von 14 Tagen nach Gründung: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen.
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt.
  • Sie erhalten eine betriebliche Steuernummer.

Umsatzsteuer & Kleinunternehmerregelung

  • Voraussetzungen für Kleinunternehmerregelung:
    • Umsatz im Gründungsjahr max. 25.000 Euro
    • über das Jahr der Gründung hinaus, wenn der Gesamtumsatz im Gründungsjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im darauffolgenden Kalenderjahr 100.000 € nicht übersteigt.
  • Vorteile: Keine Umsatzsteuervoranmeldung, keine Ausweisung der Umsatzsteuer.
  • Nachteile: Kein Vorsteuerabzug bei Investitionen.
Tipp: Prüfen Sie, ob sich die Kleinunternehmerregelung für Sie lohnt – insbesondere bei hohen Anschaffungskosten oder Geschäftskunden.

Buchführung & Rechnungsstellung im Nebenerwerb

Auch im Nebenerwerb gelten Buchführungspflichten – jedoch meist in vereinfachter Form:

Gewinnermittlung per EÜR

  • Möglich bei:
    • Umsatz unter 800.000 Euro
    • Gewinn unter 80.000 Euro
  • Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist einfach und für viele Gründerinnen und Gründer ausreichend.

Belegpflicht & Kassenbuch

  • Sammeln Sie alle Belege – auch für Ausgaben vor der offiziellen Gründung.
  • Bargeschäfte: Ein korrekt geführtes Kassenbuch ist Pflicht.

Rechnungen richtig schreiben

  • Pflichtangaben:
    • Name & Anschrift (Sie und Kunde)
    • Rechnungsdatum
    • Leistungsbeschreibung
    • Steuernummer oder USt-ID
  • Hinweis für Kleinunternehmen:
    • „Gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit“
Tipp: E-Rechnungen sind nicht verpflichtend, aber Sie sollten elektronische Rechnungen empfangen können.