Gründen: Erste Schritte
Gründen aus der Arbeitslosigkeit
Der Schritt in die Selbstständigkeit kann auch aus der Arbeitslosigkeit heraus gelingen. In Ostwestfalen bestehen dafür gezielte Fördermöglichkeiten: Bezieher von Arbeitslosengeld I können einen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beantragen, Bürgergeld-Bezieher erhalten unter bestimmten Voraussetzungen das Einstiegsgeld vom Jobcenter. Voraussetzung für die Förderung ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens. Diese stellen wir kostenfrei nach einem persönlichen Gespräch und der Prüfung des Businessplans aus
Gründungszuschuss
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kann beim Übergang in die Selbstständigkeit durch einen Gründungszuschuss unterstützt werden. Dafür gelten folgende Bedingungen:
- Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I zum Zeitpunkt der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
- Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden
- Vorlage eines Businessplans und einer Tragfähigkeitsbescheinigung (z. B. durch uns)
- Der Antrag muss vor dem Start der Selbstständigkeit gestellt werden
Die Entscheidung über die Bewilligung trifft die Agentur für Arbeit.
Einstiegsgeld
Auch Beziehende von Bürgergeld können eine Unterstützung beim Start in die Selbstständigkeit erhalten – über das sogenannte Einstiegsgeld des Jobcenters. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Es wird Bürgergeld (nicht ALG I) bezogen
- Die Gründung erfolgt in Haupterwerb
- Das Einstiegsgeld muss vor Aufnahme der Selbstständigkeit beantragt werden
- Das Jobcenter prüft die Erfolgsaussichten der Gründung
- Ein Businessplan und ein persönliches Gespräch sind erforderlich
Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung – ein Anspruch besteht nicht.
Tragfähigkeitsbescheinigung
Für die Stellungnahme zur Tragfähigkeit Ihres Gründungsvorhabens (z. B. für Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld) benötigen wir folgende Unterlagen:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Businessplan mit Finanzplan
- Falls zutreffend: formlose Begründung der Beendigung einer früheren Selbstständigkeit
Tipp: Nutzen Sie unseren Businessplan-Check zur Vorbereitung und nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu Ihrer IHK auf – idealerweise bereits zu Beginn der Arbeitslosigkeit. So lässt sich der gesamte Gründungsprozess gut planen und die Fördermittel optimal nutzen.
