Gründungsfinanzierung
Förderprogramme für den Start
Ob Kapital für Investitionen, Liquidität oder die Finanzierung einer professionellen Beratung – wer ein Unternehmen gründen will, kann von einer Vielzahl öffentlicher Förderprogramme profitieren. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht zu attraktiven Darlehen, Bürgschaften und Zuschüssen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer in NRW, darunter auch Programme, die die Kosten für Gründungsberatungen teilweise übernehmen. So sichern Sie sich von Anfang an die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start.
Darlehen mit attraktiven Konditionen
- KfW ERP-Gründerkredit – StartGeld
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW unterstützt Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen bei Investitionen und laufenden Kosten. Mit günstigen Zinsen, tilgungsfreien Anlaufjahren und ohne Eigenkapitalpflicht bietet er einen einfachen Einstieg in die Selbstständigkeit.
Zielgruppe:- Gründerinnen und Gründer (Neben- oder Vollerwerb),
- junge Unternehmen bis zu 5 Jahre nach Gründung
Fördergegenstand:- Investitionen und laufende Kosten
Förderart:- Darlehen
Förderhöhe:- bis zu 200.000 Euro
Besonderheiten:- KfW übernimmt 80% des Kreditrisikos, dadurch leichter Kreditzugang:
- kein Eigenkapital erforderlich
- ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
Der ERP-Förderkredit „Gründung und Nachfolge“ der KfW-Bank unterstützt Sie bei der Finanzierung von Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen oder dem Ausbau junger Unternehmen. Neben günstigen Zinsen profitieren Sie von einer 100-prozentigen Garantieübernahme durch eine Bürgschaftsbank und zusätzlichen Zinsvorteilen für Vorhaben in Regionalfördergebieten. Finanziert werden sowohl Investitionen als auch Betriebsmittel.Zielgruppe:
- Freiberufliche und gewerbliche Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
- junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung
Fördergegenstand:- Investitionen und Betriebsmittel
Förderart:- Darlehen
Förderhöhe:- bis zu 500.000 Euro je Antragstellerin oder Antragsteller
- nicht mehr als 35 Prozent der förderfähigen Kosten
Besonderheiten:- persönliche Haftung
- 100 Prozent Garantieübernahme durch eine Bürgschaftsbank
- Keine weiteren Sicherheiten
- NRW.BANK.Gründung und Wachstum
Mit „Gründung und Wachstum“ unterstützt die NRW.BANK Gründerinnen, Gründer, junge Unternehmen und etablierte KMU mit zinsgünstigen Darlehen bis zu 10 Millionen Euro. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel – sowohl im Haupt- als auch im Nebenerwerb, in Fördergebieten sogar zu besonders attraktiven Konditionen.Zielgruppe:
- Gründerinnen und Gründer (Neben- oder Vollerwerb),
- kleine und mittlere Unternehmen
Fördergegenstand:- Investitionen und Betriebsmittel bei Gründungen, Unternehmensnachfolgen und Festigungsmaßnahmen
Förderart:- Darlehen
Förderhöhe:- bis zu 10 Mio. Euro
Besonderheiten:- Optional mit 50% Haftungsfreistellung der NRW.BANK für die Hausbank
- Kombinierbar mit anderen Förderdarlehen
- NRW.BANK.Universalkredit
Mit dem NRW.BANK.Universalkredit sichern sich Gründerinnen, Gründer, mittelständische Unternehmen und Freiberufler zinsgünstige Darlehen ohne Höchstbetrag. Gefördert werden sowohl Investitionen als auch Betriebsmittel – auf Wunsch auch für Vorhaben mit Auslandsbezug. So erhalten Sie maximale Flexibilität bei mittel- bis langfristigen Finanzierungsbedarfen.Zielgruppe:
- Gründerinnen und Gründer,
- kleine und mittlere Unternehmen
Fördergegenstand:- Investitionen und Betriebsmittel, teilweise auch für Vorhaben im Ausland bzw. mit Auslandsbezug
Förderart:- Darlehen
Förderhöhe:- kein Mindest-/Höchstbetrag
Besonderheiten:- Optional mit 50% Haftungsfreistellung der NRW.BANK für die Hausbank
- Kombinierbar mit anderen Förderdarlehen
- Vielfältige Laufzeitvarianten
Bürgschaften zur Risikoabsicherung
- Klassische Bürgschaft
Mit der klassischen Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW sichern Sie Finanzierungen zuverlässig ab. Ob bestehendes Unternehmen, Existenzgründung oder freier Beruf – Ausfallbürgschaften von 50 bis 80 Prozent und bis zu 2 Millionen Euro erleichtern den Kreditzugang und stärken Ihre Finanzierungsspielräume.
Zielgruppe:- Kleine und mittelständische bestehende Unternehmen sowie
- Gründerinnen und Gründer (KMU-Definition der EU) einschließlich Betriebe des Gartenbaus.
Fördergegenstand:- Investitionen und Betriebsmittel sowie Gewährleistungen. Ausgeschlossen: Sanierungen.
Förderart:- Bürgschaft
Förderhöhe:- 50 - 80 %ige Ausfallbürgschaft bei einem Bürgschaftshöchstbetrag von 2,0 Mio. Euro
Besonderheiten:- Einmaliges Bearbeitungsentgelt i. H. v. 1,5 % vom Kreditbetrag bei Bürgschaftsübernahme, mindestens 400 Euro. Bei einer Verbürgungsquote von 50 % ist nur das hälftige Entgelt zu zahlen. Jährliche Bürgschaftsprovision abhängig vom Verbürgungsgrad.
- Nachfolge-Bürgschaft Bürgschaftsbank NRW
Mit der Nachfolge-Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW sichern Sie Ihre Unternehmensübernahme finanziell ab. Sie profitieren von reduzierter persönlicher Haftung, vergünstigten Bearbeitungsentgelten und einer hohen Risikoabsicherung für Ihre Hausbank.Zielgruppe:
- Gründerinnen und Gründer (KMU-Definition der EU), die durch Übernahme eines Unternehmens gründen. Voraussetzung: Gründung oder Übernahme einer Kapitalgesellschaft.
Fördergegenstand:- Betriebsübernahmen durch Anteilskauf, Kauf von Vermögenswerten, tätige Beteiligungen, ergänzende Investitionen und vorhabensbezogene Betriebsmittel/Warenlageraufstockung
Förderart:- Bürgschaft
Förderhöhe:- 50 - 80 %ige Ausfallbürgschaft bei einem Bürgschaftshöchstbetrag von 2,0 Mio. Euro
Besonderheiten:- Reduzierung des finanziellen Risikos beim Kauf, indem die persönliche Haftung auf lediglich 20 Prozent der verbürgten Kreditsumme begrenzt wird.
Beteiligungskapital und Frühphase
- NRW.SeedCap (Beteiligungskapital)
Mit NRW.SeedCap erhalten junge Kapitalgesellschaften in NRW bis zu 36 Monate nach Gründung – in Einzelfällen bis zu 60 Monate – frisches Wachstumskapital. Die NRW.BANK beteiligt sich zu gleichen Konditionen wie Ihr Business Angel oder privater Investor und ergänzt dessen Kapital um den gleichen Betrag. So profitieren Sie doppelt: von finanzieller Unterstützung und vom Know-how sowie Netzwerk Ihres Investors.Zielgruppe:
- Für innovative, wachstumsorientierte Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) bis 3 Jahre nach Unternehmensgründung,
- für Folgefinanzierungen bis 5 Jahre möglich
Fördergegenstand:- Investitionen und Betriebsmittel
Förderart:- Offene Beteiligung
Förderhöhe:- zwischen 100.000 € und 500.000 Euro, Klima- und Umwelttechnikunternehmen bis max. 750.000 Euro
Besonderheiten:- Business Angel bzw. privater Seedinvestor und NRW.BANK beteiligen sich zu gleichen Konditionen/Bedingungen
- NRW.SeedCon
NRW.SeedCon fördert kleine, nicht börsennotierte Unternehmen in NRW, die höchstens 36 Monate alt sind. Mit einem Wandeldarlehen erhalten Sie finanzielle Unterstützung für Investitionen und Betriebsmittel, um Ihr Unternehmen gezielt aufzubauen und nachhaltig zu wachsen.Zielgruppe:
- innovative, wachstumsorientierte Unternehmen der Frühphase bis 3 Jahre nach Unternehmensgründung
Fördergegenstand:- Investitionen und Betriebsmittel zum Aufbau und Wachstum des Unternehmens
Förderart:- Wandeldarlehen
Förderhöhe:- 50 000 bis 200.000 €
Besonderheiten:- Wandeldarlehen ist endfällig und nachrangig
- Sicherheiten durch das Start-up sind nicht zu stellen
Mikro- und Kombimodelle
- NRW.Mikrodarlehen
Das NRW.Mikrodarlehen unterstützt Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen in Nordrhein-Westfalen mit einer unkomplizierten Finanzierung – ganz ohne Hausbank. Ob für die Unternehmensgründung, den Ausbau oder die Weiterentwicklung innerhalb der ersten fünf Jahre: Das Darlehen deckt bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs, bietet flexible Laufzeiten und verzichtet auf zusätzliche Sicherheiten. Voraussetzung ist eine Beratung im STARTERCENTER NRW sowie ein positives Votum für Ihr Vorhaben.Wesentliche Voraussetzungen sind:
- Die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben liegt vor.
- Der Unternehmens- bzw. Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
- Ihr Vorhaben lässt einen nachhaltigen Erfolg erwarten.
- Mit dem Vorhaben wird erst nach Antragseingang bei der NRW.Bank begonnen.
- Wenn Sie im Nebenerwerb gründen, sollte Ihr Unternehmen innerhalb von 3 Jahren zur Vollerwerbstätigkeit führen.
- Sie lassen sich vor Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW beraten und erhalten ein positives Votum.
Finanzierungsanteil:- bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs
Höchstbetrag:- 50.000 Euro
Laufzeiten:- max. zehn Jahre, sechs Monate tilgungsfrei
Zinssatz:- fest für die gesamte Laufzeit
Sicherheiten:- keine
Zuschüsse für Gründungsberatungen
Wer eine Unternehmensgründung plant, steht vor zahlreichen Entscheidungen – von der Wahl der Rechtsform bis zur Finanzierungsplanung. Eine professionelle Unternehmensberatung hilft, Stolpersteine zu vermeiden und fundierte Strategien zu entwickeln.
Bund und Land NRW unterstützen Gründerinnen und Gründer dabei mit Zuschüssen zu den Beratungskosten. Je nach Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung kommen zwei unterschiedliche Programme in Frage – sowohl vor als auch nach der Gründung.
- Beratungsprogramm Wirtschaft - Gründungen vor Gewerbeanmeldung
Das Beratungsprogramm Wirtschaft unterstützt Personen, die vor ihrer Gewerbeanmeldung eine professionelle betriebswirtschaftliche Beratung in Anspruch nehmen möchten. Gefördert werden bis zu 6 Beratungstage (8 bei Unternehmensübernahme) mit einem pauschalen Zuschuss von 510 Euro pro Tag. Die Antragstellung erfolgt online, zuvor ist ein Kontaktgespräch mit der IHK Ostwestfalen erforderlich.Zielgruppe:
- Personen, die eine Existenzgründung/Übernahme/Beteiligung als Vollerwerb planen. Möglich ist auch der Wechsel vom Nebenerwerb in den Haupterwerb.
Fördergegenstand:- externe betriebswirtschaftliche Beratung
Förderart:- Zuschuss
Förderhöhe:- pauschal 510 Euro je Tagewerk (8 Stunden Beratung). Bis zu 6 Beratungstage (8 bei Übernahme) sind förderfähig.
Besonderheiten:- Für Bürgergeldbezieher gilt ein höherer Fördersatz.
- Die Antragstellung erfolgt online auf EFRE.NRW.Online
- Vorab muss ein Kontaktgespräch mit einer Anlaufstelle (IHK Ostwestfalen) geführt werden.
Informationen zu den Rahmenbedingungen und dem Ablauf sowie eine Liste mit weiteren Anlaufstellen in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Seite der IBP GmbH - IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft - Förderung von Unternehmensberatungen
Das Bundesprogramm zur Förderung von Unternehmensberatungen richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die bereits gegründet haben. Gefördert werden externe betriebswirtschaftliche Beratungen mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 1.750 Euro. Junge Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung benötigen vor der Antragstellung ein Gespräch mit der IHK Ostwestfalen als Regionalpartner.Zielgruppe:
- Unternehmen, die rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe am Markt tätig sind, die die Definition für KMU erfüllen.
Fördergegenstand:- externe betriebswirtschaftliche Beratung
Förderart:- Zuschuss
Förderhöhe:- Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro. Der Zuschuss beträgt 50% der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.
Besonderheiten:- Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen zur Antragstellung ein vorheriges Gespräch mit der IHK Ostwestfalen als Regionalpartner nachweisen.
Informationen zu den Rahmenbedingungen und dem Ablauf sowie eine Liste mit weiteren Regionalpartnern in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Seite der DIHK Service GmbH.
