Recht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Die Wahl der Rechtsform ist eine der elementarsten Weichenstellungen im Gründungsprozess. . Es muss entschieden werden, ob man beispielsweise als Einzelkaufmann/-frau, Personenhandelsgesellschaft (KG, OHG) oder als Kapitalgesellschaft (UG (haftungsbeschränkt), GmbH, AG) am Rechtsverkehr teilnehmen möchte, mit erheblichen finanziellen, steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen. Vor allem Fragen der Haftung und der Vertretung spielen dabei eine Rolle.

Handelsregister und Unternehmensname

Eine weitere wichtige Entscheidung betrifft den Handelsregistereintrag. Wer Kaufmann im handelsrechtlichen Sinne ist, also ein Gewerbe betreibt, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, muss in das Handelsregister eingetragen werden. Die Kaufmannseigenschaft haben daneben auch Handelsgesellschaften inne und auch diejenigen Gewerbetreibenden, die sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen.
Konsequenz ist, dass die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) gelten, das als „Sonderprivatrecht“ viele spezielle Regelungen für Kaufleute enthält. Hierbei kann es sich um zusätzliche Möglichkeiten (etwa die Erteilung eine Prokura), aber auch um erweiterte Anforderungen (beispielsweise die sogenannte „kaufmännische Rügeobliegenheit“) handeln.

Unternehmensname rechtlich prüfen

Die Namensgebung von Unternehmen ist ebenfalls ein zentrales Thema – sowohl im Gründungsprozess als auch im Rahmen von Umstrukturierungen. Informationen dazu, wie sich die Rechtsformwahl auf die Möglichkeiten der Namensgebung auswirkt und auch unser Online-Formular für eine firmenrechtliche Voranfrage finden Sie hier (Verlinkung muss noch gesetzt werden).
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