IHK Ostwestfalen
Merkblatt zur Prüfung
Prüfungsgebühr
Für die Prüfung fällt eine Gebühr in Höhe von 1.086,00 Euro an. Diese ist wie folgt aufgeteilt:
362,00 € - Betriebliche IT-Prozesse (Dokumentation)
362,00 € - Profilspezifische IT-Fachaufgaben
362,00 € - Mitarbeiterführung und Personalmanagement
Bei einer Teilwiederholung werden 50 Prozent der Gebühren erhoben.
Den Gebührenbescheid erhalten Sie, zusammen mit der Anmeldebestätigung, ca. zwei Wochen nach dem jeweiligen Anmeldeschluss.
Prüfungstermine
Bundeseinheitlich sind zwei Prüfungsdurchgänge pro Jahr vorgesehen (Frühjahr und Herbst). Die schriftlichen Prüfungstermine finden Sie auf der Seite der DIHK-Bildungs-GmbH.
Die Prüfung wird von der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld i.d.R. zu beiden Terminen durchgeführt.
Prüfungsablauf
Die schriftlichen Prüfungen werden zu einem bundeseinheitlichen Termin mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) durchgeführt.
Die Prüfung gliedert sich in die folgenden drei Prüfungsteile:
- Betriebliche IT-Prozesse (Projektdokumentation)
- Profilspezifische IT-Fachaufgaben
- Mitarbeiterführung und Personalmanagement
Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens zwei Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu beginnen (§ 3 VO)! Wird die Frist nicht eingehalten, müssen auch bereits bestandene Prüfungsteile erneut abgelegt werden.
Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen letztendlich mit mindestens „ausreichend“ (50 Punkte) bewertet wurden.
Die Prüfungsteile
„Betriebliche IT-Prozesse“
In diesem Prüfungsteil ist eine Dokumentation über ein praxisrelevantes Projekt oder über Aufgaben aus betrieblichen IT-Prozessen mit anschließender Präsentation/Fachgespräch zu erstellen. Weitere Informationen zu diesem Prüfungsteil erhalten Sie in einem extra Merkblatt zu Ihrem gewählten Prüfungstermin.
Folgende Terminplanung ist für die Prüfungsdurchgänge vorgesehen (Änderungen vorbehalten):
| Frühjahrsprüfung | Herbstprüfung | |
| Anmeldeschluss | 5. Januar | 5. Juli |
| Abgabe Projektantrag | Februar | August |
| Zielvereinbarungsgespräch | März | September |
| Abgabe Dokumentation | September | März Folgejahr |
| Präsentation + Fachgespräch | Ende Januar/Anfang Februar | Ende Mai oder Ende Juni/Anfang Juli |
„Profilspezifische IT-Fachaufgaben“
Die Prüfung erstreckt sich über zwei Tage und besteht aus drei schriftlichen Situationsaufgaben. Eine der Situationsaufgaben wird in englischer Sprache gestellt. Alle drei Situationsaufgaben müssen in der deutschen Sprache beantwortet werden.
- Profilspezifische IT-Fachaufgabe 1 (150 Minuten)
- Profilspezifische IT-Fachaufgabe 2 (150 Minuten)
- Profilspezifische IT-Fachaufgabe 3 (150 Minuten)
Gemäß der Prüfungsordnung ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten, wenn in maximal einer Situationsaufgabe mangelhafte schriftliche Leistungen (30 – 49 Punkte) erbracht wurden. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll i.d.R. nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfung und die der Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Beispiel:
Schriftliches Prüfungsergebnis = 45 Punkte
Mündliches Prüfungsergebnis (Ergänzungsprüfung) = 60 Punkte
Erreichtes Ergebnis durch die Ergänzungsprüfung = 50 Punkte
Berechnung: 150 – (2 x 45) = 60 Punkte
Erreichtes Ergebnis durch die Ergänzungsprüfung = 50 Punkte
Den Termin für die Ergänzungsprüfung erhalten Sie mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung. Sie können von der Ergänzungsprüfung zurücktreten, dann bleiben die erbrachten Ergebnisse als Endnoten bestehen. In dem Fall würden Sie die Situationsaufgabe schriftlich wiederholen müssen.
„Mitarbeiterführung und Personalmanagement“
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Situationsaufgaben, die sich über einen Tag
erstrecken:
- Profilübergreifende Situationsaufgabe 1 (90 Minuten)
- Profilübergreifende Situationsaufgabe 2 (90 Minuten)
und einer praktischen Demonstration (= mündliche Prüfung), die an einem gesonderten Termin stattfindet.
Gemäß der Prüfungsordnung ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten, wenn in maximal einer Situationsaufgabe mangelhafte schriftliche Leistungen (30 – 49 Punkte) erbracht wurden. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll i.d.R. nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfung und die der Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Den Termin für die Ergänzungsprüfung erhalten Sie mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung. Sie können von der Ergänzungsprüfung zurücktreten, dann bleiben die erbrachten Ergebnisse als Endnoten bestehen. In dem Fall würden Sie die Situationsaufgabe schriftlich wiederholen müssen.
Ausbildereignung (§ 21 Ausbildereignung)
(1) Wer die Prüfung nach dieser Verordnung zu einem Abschluss der operativen Professionals
bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
(2) Wer dabei im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“ für die praktische
Demonstration den Anwendungsfall „Vorbereiten und Durchführen einer Ausbildungseinheit“
oder „Vorbereiten und Durchführen einer Mitarbeiterqualifizierung“ ausgewählt hat, hat die
berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nach dem Berufsbildungsgesetz nachgewiesen. Hierüber ist dem Prüfungsteilnehmer ein Zeugnis auszustellen.
Das Zeugnis bescheinigt den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung im Rahmen
der Prüfung zum Operativen Professional. Es wird erst ausgestellt, sobald alle Prüfungsteile zum „Operative Professionals“ bestanden wurden. Vorher ist eine Ausstellung des Zeugnisses nicht möglich.
Sofern die Ausbildereignungsprüfung bereits erfolgreich abgelegt wurde ist eine Befreiung der praktischen Demonstration möglich.
Bestehen der Prüfung
Aus § 21 Abs. 3 VO ergibt sich, dass die Gesamtprüfung nur dann bestanden ist, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht wurden.
Auskunft über Prüfungsergebnisse
Telefonische Auskünfte zu den Prüfungsergebnissen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Wir geben die Ergebnisse ausschließlich schriftlich bekannt.
Wiederholung der Prüfung
Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden.
Zeugnis
Über das Bestehen der Prüfung wird dem Teilnehmer ein Zeugnis ausgestellt; zusätzlich wird ein Zeugnis ausgestellt, aus dem die in der Prüfung erzielten Punkte/Noten hervorgehen. Sofern die berufs- und arbeitspädagogische Eignung erlangt wurde, wird ein separates Zeugnis darüber ausgestellt. Die Zeugnisse werden kurze Zeit nach der bestandenen Prüfung per Post zugesandt.
