IHK Ostwestfalen

Merkblatt zur Prüfung

Prüfungsgebühr

Für die Prüfung fällt eine Gebühr in Höhe von 863,00 Euro an. Diese ist wie folgt aufgeteilt:
345,00 € - Grundlegende Qualifikationen
518,00 € - Handlungsspezifische Qualifikationen
Bei einer Teilwiederholung werden 50 Prozent der Gebühren erhoben. Wenn im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ lediglich die Projektarbeit inkl. „Präsentation & Fachgespräch“ wiederholt werden muss, wird von der Teilwiederholungsgebühr die halbe Gebühr fällig.
Den Gebührenbescheid erhalten Sie, zusammen mit der Anmeldebestätigung, ca. zwei Wochen nach dem jeweiligen Anmeldeschluss.

Prüfungstermine

Bundeseinheitlich sind zwei Prüfungsdurchgänge pro Jahr vorgesehen (Frühjahr und Herbst). Die schriftlichen Prüfungstermine finden Sie auf der Seite der DIHK-Bildungs-GmbH.
Die Prüfung wird – bei entsprechender Nachfrage – von der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld i.d.R. zu beiden Terminen durchgeführt.

Gliederung der Prüfung

Die schriftlichen Prüfungen werden zu einem bundeseinheitlichen Termin mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) durchgeführt.
Die Prüfung gliedert sich in die folgenden aufeinander aufbauenden zwei Prüfungsteile:
  • Grundlegende Qualifikationen
  • Handlungsspezifische Qualifikationen
Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ kann erst abgelegt werden, wenn die Teilnahme an dem Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ nachgewiesen wurde. Dabei darf die Zulassung zu diesem Prüfungsteil nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Die Prüfungsteile

„Grundlegende Qualifikationen“

Dieser Prüfungsteil gliedert sich in die Prüfungsbereiche (Fächer):
  • Rechtsbewusstes Handeln (90 Minuten)
  • Betriebswirtschaftliches Handeln (90 Minuten)
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung (90 Minuten)
  • Zusammenarbeit im Betrieb (90 Minuten)
Gemäß der Prüfungsordnung ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten, wenn in maximal einem Prüfungsbereich mangelhafte schriftliche Leistungen (30 – 49 Punkte) erbracht wurden. Die mündliche Ergänzungsprüfung wird anwendungsbezogen durchgeführt und soll i.d.R. nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfung und die der Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Beispiel:
Schriftliches Prüfungsergebnis = 45 Punkte
Mündliches Prüfungsergebnis (Ergänzungsprüfung) = 60 Punkte
Erreichtes Ergebnis durch die Ergänzungsprüfung = 50 Punkte
Berechnung: 150 – (2 x 45) = 60 Punkte
Erreichtes Ergebnis durch die Ergänzungsprüfung = 50 Punkte
Den Termin für die Ergänzungsprüfung erhalten Sie mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung. Bei Verzicht auf die mündliche Ergänzungsprüfung teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Die erzielten Noten der schriftlichen Prüfung bleiben dann als Endnoten für diesen Prüfungsteil bestehen. Bei Nichtteilnahme ohne Verzichtserklärung, wird die Ergänzungsprüfung mit "ungenügend" bewertet.

„Handlungsspezifische Qualifikationen“

Der Prüfungsteil gliedert sich in die Prüfungsbereiche:
  • Zwei schriftliche Situationsaufgaben:
    • Handlungsbereich „Medienproduktion“ (300 Minuten)
    • Handlungsbereich „Führung und Organisation“ (240 Minuten)
  • Projektarbeit + „Präsentation & Fachgespräch“
Die o.g. Prüfungs- und Handlungsbereiche werden dabei separat bewertet und können separat wiederholt werden (Ausnahme: Die Projektarbeit und „Präsentation & Fachgespräch“ müssen zusammen wiederholt werden.).
Bei den beiden schriftlichen Situationsaufgaben handelt es sich um bundeseinheitliche Prüfungsaufgaben, welche an zwei aufeinanderfolgenden Tagen geschrieben werden. Im Handlungsbereich „Medienproduktion“ kann dabei im Vorfeld zwischen den Qualifikationsschwerpunkten „Print“ und „Digital“ gewählt werden. Diese Entscheidung ist bei der verbindlichen Prüfungsanmeldung mitzuteilen.
Gemäß der Prüfungsordnung ist auch hier eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten, wenn in einem der beiden Handlungsbereiche mangelhafte schriftliche Leistungen (30 – 49 Punkte) erbracht wurden. Die mündliche Ergänzungsprüfung wird anwendungsbezogen durchgeführt und soll i.d.R. nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfung und die der Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Am zweiten schriftlichen Prüfungstag wird das Thema für die Projektarbeit bekanntgegeben. Dieses wird vom Prüfungsausschuss gestellt und muss nicht vom Prüfungsteilnehmer eingereicht werden. Weitere Informationen für das Schreiben der Projektarbeit (Rahmenbedingungen, Bewertungskriterien, Inhalte, etc.) erhalten Sie bei der Themenbekanntgabe.

Bestehen der Prüfung

Aus § 28 Abs. 1 VO ergibt sich, dass die Gesamtprüfung nur dann bestanden ist, wenn in allen schriftlichen und in der mündlichen Prüfungsleistungen jeweils insgesamt mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht wurden.
Die Prüfungsleistungen sind jeweils nach Punkten zu bewerten. Die Gesamtnote ergibt sich aus nachfolgender Punktegewichtung:
  • Grundlegende Qualifikationen: 30 %
  • Handlungsspezifische Qualifikationen: 70 %
    • Situationsaufgabe „Medienproduktion“: 15 %
    • Situationsaufgabe „Führung und Organisation“: 15 %
    • Projektarbeit: 40 %

Auskunft über Prüfungsergebnisse

Telefonische Auskünfte zu den Prüfungsergebnissen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Wir geben die Ergebnisse ausschließlich schriftlich per Post und über das Online-Portal bekannt.

Wiederholung der Prüfung

Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.

Zeugnis

Über das Bestehen der Prüfung wird dem Teilnehmer ein Zeugnis ausgestellt; zusätzlich wird ein Zeugnis ausgestellt, aus dem die in der Prüfung erzielten Punkte/Noten hervorgehen. Die Zeugnisse werden kurze Zeit nach der bestandenen Prüfung per Post zugesandt.