IHK Ostwestfalen
Merkblatt zur Prüfung
Prüfungsgebühr
Für die gesamte Prüfung fällt eine Gebühr in Höhe von 153,00 Euro an. Bei einer Teilwiederholung werden 50 Prozent (76,50 Euro) der Gebühr erhoben. Den Gebührenbescheid erhalten Sie, zusammen mit der Einladung, ca. vier Wochen vor der Prüfung.
Prüfungstermine
Der schriftliche Prüfungstermin findet in der Regel im Februar statt. Die mündliche Prüfung erfolgt im Nachgang im Zeitraum März bis April.
Bitte sprechen Sie uns gerne wegen dem Prüfungstermin sowie der Anmeldefrist an.
Gliederung der Prüfung
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen.
Die Prüfung umfasst folgende Handlungsbereiche:
- Volkswirtschaftliche Grundbegriffe in der EU
- Ziele und Träger der Wirtschaftspolitik in Deutschland und der EU
- Außenhandel
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung erstreckt sich über einen Tag.
Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung wird aus dem arithmetischen Mittel der drei Prüfungsklausuren ermittelt.
Gemäß Prüfungsordnung ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten, wenn in maximal einem Handlungsbereich eine mangelhafte schriftliche Leistung (30 – 49 Punkte) erbracht wurden. Die Bewertung der schriftlichen Prüfung und die der Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Beispiel:
Schriftliches Prüfungsergebnis = 45 Punkte
Mündliches Prüfungsergebnis (Ergänzungsprüfung) = 60 Punkte
Erreichtes Ergebnis durch die Ergänzungsprüfung = 50 Punkte
Berechnung: 150 – (2 x 45) = 60 Punkte
Erreichtes Ergebnis durch die Ergänzungsprüfung = 50 Punkte
Den Termin für die Ergänzungsprüfung erhalten Sie mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung. Sie können von der Ergänzungsprüfung zurücktreten, dann bleibt das erbrachte Ergebnis als Endnote bestehen. Ist das Gesamtergebnis der Prüfung mindestens ausreichend (mindestens 50 Punkte) ist die Prüfung dennoch bestanden. Werden allerdings Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach mit „ungenügend“ oder in mehr als einem Prüfungsfach mit „mangelhaft“ bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Prüfung
Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Die mündliche Prüfung besteht aus einem Fachgespräch. Prüfungsrelevant sind praxisbezogene Aufgaben und Problemstellungen, den europäischen Wirtschaftsraum betreffend. Für das Fachgespräch erhalten Sie zwei vom Prüfungsausschuss vorgegebene Themen zur Auswahl. Dafür stehen Ihnen 20 Minuten Vorbereitungszeit zur Verfügung. Die mündliche Prüfungszeit beträgt bis zu 20 Minuten.
Termine und zeitlicher Ablauf der mündlichen Prüfung
Das Fachgespräch finden an einem Termin statt; i.d.R. zwischen März und April. Mit der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung erhält jeder Prüfungsteilnehmer auch das Datum der mündlichen Prüfung.
Bestehen der Prüfung
Zum Bestehen der Prüfung müssen im Gesamtergebnis der Prüfung mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Werden Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach mit „ungenügend“ oder in mehr als einem Prüfungsfach mit „mangelhaft“ bewertet ist die Prüfung nicht bestanden.
Auskunft über Prüfungsergebnisse
Telefonische Auskünfte nach Prüfungsergebnissen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Wir geben die Ergebnisse ausschließlich schriftlich bekannt.
Wiederholung der Prüfung
Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.
Zeugnis
Dem Teilnehmer wird ein Zeugnis über das Bestehen der Prüfung ausgestellt. Das Zeugnis enthält die Noten der einzelnen Prüfungsleistungen sowie das Gesamtergebnis der Prüfung.
