IHK Ostwestfalen
Merkblatt zur Prüfung
Prüfungsgebühr
Für die Prüfung fällt eine Gebühr in Höhe von 518,00 Euro an. Diese ist wie folgt aufgeteilt:
259,00 € - Schriftlicher Prüfungsteil
259,00 € - Mündlicher Prüfungsteil
Den Gebührenbescheid erhalten Sie, zusammen mit der Anmeldebestätigung, ca. zwei Wochen nach dem jeweiligen Anmeldeschluss.
Prüfungstermine
Bundeseinheitlich sind zwei Prüfungsdurchgänge pro Jahr vorgesehen (Frühjahr und Herbst). Die schriftlichen Prüfungstermine finden Sie auf der Seite der DIHK-Bildungs-GmbH.
Die Prüfung wird von der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld i.d.R. zu beiden Terminen durchgeführt.
Prüfungsablauf
Die Prüfung gliedert sich in die folgenden Prüfungsteile:
- Schriftliche Prüfung
- Mündliche Prüfung
Die schriftlichen Prüfungen werden zu einem bundeseinheitlichen Termin mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) durchgeführt.
Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen letztendlich mit mindestens „ausreichend“ (50 Punkte) bewertet wurden.
Die Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsaufgaben (jeweils 300 Minuten) und bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
- Entwickeln von Strategien für den E-Commerce
- Gestalten von Prozessen im E-Commerce
- Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce
- Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern
Die Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung, mit zwei gleichgewichteten, daraus abgeleiteten aufeinander abgestimmten offenen Aufgabenstellungen durchgeführt. Die Aufgaben ermöglichen eigenständige Lösungen. Alle Handlungsbereiche werden situationsbezogen thematisiert.
Mündliche Prüfung
Nach Ablegung der schriftlichen Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Diese besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch.
Der mündliche Prüfungsteil ist spätestens zwei Jahre nach dem Tag der Bekanntgabe des Bestehens des schriftlichen Prüfungsteils durchzuführen. Be Überschreitung der Frist ist der schriftliche Prüfungsteil erneut abzulegen.
1) Präsentation
In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf einen der folgenden Handlungsbereiche beziehen:
- Entwickeln von Strategien für den E-Commerce nach § 5 der Verordnung
- Gestalten von Prozessen im E-Commerce nach § 6 der Verordnung
- Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce nach § 7 der Verordnung
- Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern nach § 8
Das Thema für die Präsentation ist zu Beginn des ersten schriftlichen Prüfungstages vom Prüfungsteilnehmer mitzubringen und der Prüfungsaufsicht zu übergeben. Dazu erhält der Prüfungsteilnehmer den Bogen „Erklärung zur Präsentation im Rahmen der Prüfung Geprüfter Fachwirt im E-Commerce“. Diese Erklärung ist verbindlich und wird daher durch den Prüfungsausschuss bzw. die IHK bis zur Durchführung der mündlichen Prüfung nicht kommentiert. Sollte diese Erklärung nicht vor Beginn der ersten schriftlichen Prüfungsleistung der IHK vorgelegt werden, wird das als Rücktritt von der Prüfung „ohne wichtigen Grund“ gewertet. Die mündliche Prüfung gilt als nicht bestanden.
Neben der Angabe des Themas ist ein Gliederungsentwurf (Grobgliederung) sowie eine kurze Beschreibung der Problemstellung und des Ziels zu formulieren.
Medieneinsatz bei der Präsentation
Die Präsentation ist vorbereitet zu der Prüfung mitzubringen. Vor Beginn der Prüfung ist dem Prüfungsausschuss eine Kopie der Präsentation in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Die Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht überschreiten.
Die IHK stellt für die Präsentation eine Objekt-/Dokumentenkamera, Beamer (HDMI-Anschluss), Pinnwand und Flipchart zur Verfügung. Falls weitere Hilfsmittel benötigt werden, so sind diese vom Prüfungsteilnehmer funktionstüchtig zur Prüfung mitzubringen.
Bitte beachten Sie, dass ein Laptop nicht zur Verfügung gestellt werden kann!
2) Fachgespräch
Ausgehend von der Präsentation soll in einem Fachgespräch die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Das Fachgespräch soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern und kann alle Handlungsbereiche beinhalten.
Bestehen der Prüfung
Aus § 14 VO ergibt sich, dass die Gesamtprüfung nur dann bestanden ist, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht wurden.
Auskunft über Prüfungsergebnisse
Telefonische Auskünfte zu den Prüfungsergebnissen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Wir geben die Ergebnisse ausschließlich schriftlich bekannt.
Wiederholung der Prüfung
Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden.
Zeugnis
Über das Bestehen der Prüfung wird dem Teilnehmer ein Zeugnis ausgestellt; zusätzlich wird ein Zeugnis ausgestellt, aus dem die in der Prüfung erzielten Punkte/Noten hervorgehen. Die Zeugnisse werden kurze Zeit nach der bestandenen Prüfung per Post zugesandt.
Ausbildereignung
Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung sind Sie von der schriftlichen Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit (§8 Abs. 2 VO).
