Weiterbildung
Merkblatt zum Bachelor Professional in IT
Prüfungsgebühr
Für die Prüfung fällt eine Gebühr in Höhe von 1.274,00 € an. Diese ist wie folgt aufgeteilt:
188,00 € - Fachliche Spezialisierung
362,00 € - IT-spezifische Handlungsfelder
362,00 € - Mitarbeitendenführung und Personalmanagement
362,00 € - IT-Projekt
Bei einer Teilwiederholung werden 50 Prozent der Gebühren erhoben. Bei dem Prüfungsteil IT-Projekt fällt bei einer Wiederholung die gesamte Gebühr an.
Den Gebührenbescheid erhalten Sie, zusammen mit der Anmeldebestätigung, ca. zwei Wochen nach dem jeweiligen Anmeldeschluss.
Prüfungstermine
Bundeseinheitlich sind zwei Prüfungsdurchgänge pro Jahr vorgesehen (Frühjahr und Herbst). Die schriftlichen Prüfungstermine finden Sie bei der DIHK Bildungs-GmbH.
Die Prüfung wird von der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld i.d.R. zu beiden Terminen durchgeführt.
Prüfungsablauf
Die schriftlichen Prüfungen werden zu einem bundeseinheitlichen Termin mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) durchgeführt.
Die Prüfung gliedert sich in die folgenden vier Prüfungsteile:
- Fachliche Spezialisierung
- IT-spezifische Handlungsfelder
- Mitarbeitendenführung und Personalmanagement
- IT-Projekt
Der Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“ muss bestanden sein, bevor man die anderen Prüfungsteile ablegen kann.
Die anderen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens zwei Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu beginnen (§ 19 VO)! Wird die Frist nicht eingehalten, müssen auch bereits bestandene Prüfungsteile erneut abgelegt werden.
Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend“ (50 Punkte) bewertet wurden.
Die anderen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens zwei Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu beginnen (§ 19 VO)! Wird die Frist nicht eingehalten, müssen auch bereits bestandene Prüfungsteile erneut abgelegt werden.
Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend“ (50 Punkte) bewertet wurden.
Die Prüfungsteile
„Fachliche Spezialisierung“
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Situationsaufgaben, die sich über einen Tag
erstrecken:
- Situationsaufgabe 1
- Situationsaufgabe 2
Außerdem enthält der Prüfungsteil das Genehmigungsgespräch zur Genehmigung des Themas der mündlichen Prüfung sowie die mündliche Prüfung. Diese Termine finden an gesonderten Terminen statt.
Weitere Informationen zu diesem Prüfungsteil erhalten Sie in einem extra Merkblatt zu Ihrem gewählten Prüfungstermin.
Weitere Informationen zu diesem Prüfungsteil erhalten Sie in einem extra Merkblatt zu Ihrem gewählten Prüfungstermin.
Gemäß der Prüfungsordnung ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten, wenn in maximal einer Situationsaufgabe mangelhafte schriftliche Leistungen (30 – 49 Punkte) erbracht wurden. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll i.d.R. nicht länger als 20 Minuten dauern.
Den Termin für die Ergänzungsprüfung erhalten Sie mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung. Sie können von der Ergänzungsprüfung zurücktreten, dann bleiben die erbrachten Ergebnisse als Endnoten bestehen. In dem Fall würden Sie die Situationsaufgabe schriftlich wiederholen müssen.
„IT-spezifische Handlungsfelder“
Die Prüfung erstreckt sich über einen Tag und besteht aus zwei schriftlichen Situationsaufgaben. Eine der Situationsaufgaben wird in englischer Sprache gestellt. Alle zwei Situationsaufgaben müssen in der deutschen Sprache beantwortet werden. Sollte eine Situationsaufgabe in englischer Sprache beantwortet werden, wird die Prüfung mit null Punkten bewertet.
- Situationsaufgabe 1
- Situationsaufgabe 2
Gemäß der Prüfungsordnung ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten, wenn in maximal einer Situationsaufgabe mangelhafte schriftliche Leistungen (30 – 49 Punkte) erbracht wurden. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll i.d.R. nicht länger als 20 Minuten dauern.
Den Termin für die Ergänzungsprüfung erhalten Sie mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung. Sie können von der Ergänzungsprüfung zurücktreten, dann bleiben die erbrachten Ergebnisse als Endnoten bestehen. In dem Fall würden Sie die Situationsaufgabe schriftlich wiederholen müssen.
„Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Situationsaufgaben, die sich über einen Tag
erstrecken:
- Profilübergreifende Situationsaufgabe 1
- Profilübergreifende Situationsaufgabe 2
und einer Gesprächssimulation (= mündliche Prüfung), die an einem gesonderten Termin stattfindet.
Gemäß der Prüfungsordnung ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten, wenn in maximal einer Situationsaufgabe mangelhafte schriftliche Leistungen (30 – 49 Punkte) erbracht wurden. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll i.d.R. nicht länger als 20 Minuten dauern.
Den Termin für die Ergänzungsprüfung erhalten Sie mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung. Sie können von der Ergänzungsprüfung zurücktreten, dann bleiben die erbrachten Ergebnisse als Endnoten bestehen. In dem Fall würden Sie die Situationsaufgabe schriftlich wiederholen müssen.
„IT-Projekt“
In diesem Prüfungsteil ist eine Projektdokumentation oder eine Machbarkeitsstudie mit anschließender mündlicher Prüfung zu erstellen. Weitere Informationen zu diesem Prüfungsteil erhalten Sie in einem extra Merkblatt zu Ihrem gewählten Prüfungstermin.
Folgende Terminplanung ist für die Prüfungsdurchgänge vorgesehen (Änderungen vorbehalten):
| Frühjahrsprüfung | Herbstprüfung | |
| Anmeldeschluss | 5. Januar | 5. Juli |
| Abgabe Projektantrag | Februar | August |
| Zielvereinbarungsgespräch | März | September |
| Abgabe Dokumentation/Machbarkeitsstudie | September | März Folgejahr |
| Mündliche Prüfung | Ende Januar/Anfang Februar | Ende Mai oder Ende Juni/Anfang Juli |
Ausbildereignung
Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung sind Sie von der schriftlichen Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit (§8 Abs. 2 VO).
Bestehen der Prüfung
Aus § 29 Abs. 4 VO ergibt sich, dass die Gesamtprüfung nur dann bestanden ist, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht wurden.
Auskunft über Prüfungsergebnisse
Telefonische Auskünfte zu den Prüfungsergebnissen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Wir geben die Ergebnisse ausschließlich schriftlich bekannt.
Wiederholung der Prüfung
Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden.
Zeugnis
Über das Bestehen der Prüfung wird dem Teilnehmer ein Zeugnis ausgestellt; zusätzlich wird ein Zeugnis ausgestellt, aus dem die in der Prüfung erzielten Punkte/Noten hervorgehen. Die Zeugnisse werden kurze Zeit nach der bestandenen Prüfung per Post zugesandt.
