Weiterbildung

Stipendien für berufliche Talente

Zwei Stipendienprogramme: Weiterbildungsstipendium + Aufstiegsstipendium: Wer sich nach der Berufsausbildung weiterqualifiziert, hat beste Aussichten auf interessante und verantwortungsvolle Aufgaben. Zusätzliche Kenntnisse sind zudem ein großes Plus bei der Jobsuche.

Qualifizierung lohnt sich – kostet allerdings zunächst nicht nur viel Einsatz, sondern auch Geld. Die Finanzierung eines für die berufliche Entwicklung sinnvollen Lehrgangs ist oft eine Herausforderung. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt bietet für berufliche Talente zwei attraktive Stipendienprogramme: Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an Berufseinsteiger und fördert anspruchsvolle Weiterbildungen, das Aufstiegsstipendium ist eine Studienförderung für Berufserfahrene.

Aufstiegsstipendium – Studieren mit Berufserfahrung

Das Aufstiegsstipendium ist eine Studienförderung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und richtet sich an Fachkräfte mit Berufserfahrung. Gefördert wird ein erstes akademisches Hochschulstudium. Das Aufstiegsstipendium hat unter den Studienstipendien einige Besonderheiten: Voraussetzungen für die Bewerbung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließend mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung. Die Bewerbung ist bereits vor Beginn eines Studiums möglich. Es können sowohl Vollzeit- als auch berufsbegleitende Studiengänge gefördert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Aufstiegsstipendiums.

Weiterbildungsstipendium – Durchstarten für Berufseinsteiger

Seit 1992 fördert das Weiterbildungsstipendium des Bundesbildungsministeriums junge Berufseinsteiger. Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten aus den verschiedenen Berufsbereichen führen die jeweiligen Kammern und zuständigen Stellen durch. Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld hat in der Vergangenheit bislang über 1.700 Stipendiaten und Stipendiatinnen aufgenommen und betreut, dabei im Auftrag des Bundes inzwischen über 4 Millionen Euro für Weiterbildungen ausgeschüttet.
Bewerben kann sich, wer in der Berufsabschlussprüfung ein Gesamtergebnis von besser als „gut“ erreicht hat; im 100 Punkte-System der Prüfungen bei den Industrie- und Handelskammern sind das 87 Punkte oder mehr.
Weitere Möglichkeiten, sich für eine Bewerbung zu qualifizieren, sind eine Platzierung unter den ersten drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule. Zu berücksichtigen ist, dass die Bewerberin/der Bewerber zum Aufnahmezeitpunkt nicht älter als 24 ist. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, etwa ein Freiwilligendienst oder Elternzeit, kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss ein Beschäftigungsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden oder ein Nachweis der Arbeitsagentur über die Meldung zur Arbeitsuche vorliegen. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/-innen können nicht aufgenommen werden. Der Besuch einer beruflichen Vollzeitschule (Techniker/Meister) ist auch ohne Beschäftigungsnachweis möglich.
Die oben genannte Aufnahme erfolgt grundsätzlich zum 15. Januar eines Jahres. Bewerbungsende für die Aufnahme ist immer der 15. Oktober des Vorjahres. Sollte im Vorjahr der Aufnahme bereits eine längerfristige Maßnahme, welche noch mindestens sechs Monate im Förderzeitraum stattfindet, begonnen werden, ist die Bewerbung bereits vor Beginn dieser Weiterbildung einzureichen. Die Maßnahme ist im Stammblatt zu vermerken. Bei einer Aufnahme könnte dann eine anteilige Förderung erfolgen.
Sie haben Interesse am Weiterbildungsstipendium, dann lass Sie uns das untenstehende Stammblatt (im Original!) mit Ihren Unterlagen (s. Stammblatt) fristgerecht zukommen. Die Unteralgen sind an die Hauptniederlassung in Bielefeld zu richten.
Die Förderung des Weiterbildungsstipendiums erstreckt sich über das Aufnahmejahr und zwei weitere Jahre.
In dieser Zeit können die Stipendiatinnen und Stipendiaten insgesamt 9.135 Euro für anspruchsvolle Weiterbildungen abrufen. Zudem können auch Prüfungskosten gefördert werden. Als "It-Bonus" können die Stipendiatinnen und Stipendiaten einen Zuschuss in Höhe von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers erhalten.
Das Stipendium fördert fachliche Weiterbildungen, zum Beispiel Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildungen, unter anderem Industriemeister, Techniker, Fachwirte. Förderfähig sind aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse bzw. Sprachreisen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Weiterbildungsstipendiums.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Auszubildende und Berufseinsteiger, die ihre Ausbildung mit überdurchschnittlichen Leistungen abgeschlossen haben. Voraussetzungen sind unter anderem:
  • Abschlussprüfung besser als „gut“ (mindestens 87 Punkte im IHK-System) oder
  • Platzierung unter den ersten drei bei einem bundesweiten Leistungswettbewerb oder
  • Empfehlung durch Arbeitgeber oder Berufsschule.
Zum Aufnahmezeitpunkt darf das Alter in der Regel nicht über 24 Jahre liegen (Ausnahmen z. B. bei Elternzeit oder Freiwilligendiensten). Außerdem ist ein Arbeitsverhältnis mit mindestens 15 Wochenstunden oder die Meldung als arbeitssuchend erforderlich.

Umfang der Förderung

Die Förderung läuft über drei Jahre (Aufnahmejahr + zwei Folgejahre) und umfasst:
  • bis zu 9.135 Euro für Weiterbildungsmaßnahmen,
  • einen IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers,
  • die Möglichkeit, auch Prüfungskosten fördern zu lassen.
Gefördert werden u. a.:
  • fachliche Weiterbildungen (z. B. Vorbereitungskurse für Industriemeister, Fachwirte, Techniker),
  • fachübergreifende Qualifikationen (z. B. Sprachkurse, EDV-Schulungen, Sprachreisen),
  • unter bestimmten Bedingungen auch ein berufsbegleitendes Studium.

Bewerbung und Fristen

  • Bewerbungsschluss: jeweils 15. Oktober für eine Aufnahme zum 15. Januar des Folgejahres.
  • Auch laufende Weiterbildungsmaßnahmen können berücksichtigt werden, sofern sie noch mindestens sechs Monate in den Förderzeitraum hineinreichen.