Weiterbildung
Fördermöglichkeiten für Weiterbildung
Wer sich nach der Ausbildung zum Meister, Fachwirt oder Betriebswirt weiterqualifizieren möchte, kann vom Aufstiegs-BAföG profitieren. Die Förderung unterstützt Teilzeit- und Vollzeitfortbildungen bis zum Master-Niveau – auch ohne klassischen Ausbildungsabschluss. Jetzt informieren und Chancen für den nächsten Karriereschritt nutzen.
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG soll diejenigen unterstützen, die nach ihrer Ausbildung weiterkommen wollen – zum/zur Industriemeister/in, Fachwirt/in, Bilanzbuchhalter/in usw. Gefördert werden deshalb Teilnehmer/innen an geeigneten Bildungsmaßnahmen, die sich auf eine nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelte Fortbildungsprüfung oder einen vergleichbaren Abschluss nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen vorbereiten.
Die Zulassungsvoraussetzungen zur jeweiligen Prüfung müssen erfüllt werden. Auch Studienaussteiger oder Interessenten ohne Ausbildungsabschluss können gefördert werden, wenn sie die nach der geltenden Fortbildungsregelung geforderten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen; die erforderliche Berufspraxis muss bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme erworben werden.
Die Zulassungsvoraussetzungen zur jeweiligen Prüfung müssen erfüllt werden. Auch Studienaussteiger oder Interessenten ohne Ausbildungsabschluss können gefördert werden, wenn sie die nach der geltenden Fortbildungsregelung geforderten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen; die erforderliche Berufspraxis muss bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme erworben werden.
Förderfähig sind Bildungsmaßnahmen in Teilzeit- und Vollzeitform. Gefördert wird eine Fortbildung, auch wenn bereits eine selbst oder anderweitig finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert wurde. Eine weitere Fortbildung kann darüber hinaus gefördert werden, wenn der Zugang zu dieser Maßnahme erst durch den erfolgreichen Abschluss der ersten Maßnahme ermöglicht wird.
Die Entscheidung über die Förderung fällt die Bezirksregierung Köln.
Das Aufstiegs-BAföG ermöglicht die Förderung von Maßnahmen auf allen drei Fortbildungsstufen bis zum „Master-Niveau“. Auch Teilzeitmaßnahmen ab der ersten Fortbildungsstufe, der Ebene des sogenannten „Berufsspezialisten“, die im BBiG oder der HwO verankert sind sowie gleichwertige Abschlüsse, die mit einer Fortbildungsprüfung abschließen und mindestens 200 Unterrichtstunden umfassen, werden gefördert. Zum Beispiel kann die Fortbildung nach Ausbildungsabschluss zum Fachberater und dann weiter zum Fachwirt und später zum Betriebswirt jeweils gefördert werden.
Informationen erhalten Sie bei dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Antragstellung
Der Antrag kann über das Onlineportal AFBG Digital oder über ausfüllbare Formulare gestellt werden.
Für die Beantragung des Maßnahmebeitrages sind folgende Formblätter und Nachweise erforderlich:
- Formblatt A (Antrag) zzgl. Nachweise, die laut Formblatt A beizulegen sind (z. B. Prüfungszeugnis). Nachweise zu Einkommen, Vermögen und Krankenversicherung sind bei Teilzeitmaßnahmen nicht erforderlich
- Formblatt B (Bescheinigung) mit allen Anlagen, die der Fortbildungsträger beigefügt hat
- Formblatt Z (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen)
- Anlage 3 zum Formblatt A (zusätzlich für Ausländerinnen und Ausländer)
- Formblatt F (Teilnahmenachweis, wenn bereits 6 Monate der Maßnahme bzw. des Maßnahmeabschnittes verstrichen sind)
Die Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Anträge sollten rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Sie müssen jedoch spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme oder eines jeden Maßnahmeabschnitts eingereicht sein bei der Bezirksregierung Köln.
Für die Beantragung des Unterhaltsbeitrags sind weitere Formblätter und Nachweise erforderlich.
Weiterführende Informationen
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weiterführende Informationen zu den Fördermöglichkeiten:
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49 - Ausbildungsförderung
und Aufstiegsfortbildungsförderung NRW
50606 Köln
Tel.: 0221 147 4980
Dezernat 49 - Ausbildungsförderung
und Aufstiegsfortbildungsförderung NRW
50606 Köln
Tel.: 0221 147 4980
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Referat Öffentlichkeitsarbeit
53170 Bonn
Tel.: 030-18570
Referat Öffentlichkeitsarbeit
53170 Bonn
Tel.: 030-18570
Eine Übersicht über weitere Fördermittel mit den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in unserer IHK finden Sie hier.
Förderung durch die Agentur für Arbeit
Durch die Arbeitsagentur können Sie gefördert werden, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder keinen Berufsabschluss haben. Informationen gibt es bei den Agenturen für Arbeit.
