Notenschlüssel bei Zwischen- und Abschlussprüfungen

Für die Bewertung der Prüfungsleistungen in Zwischen- und Abschlussprüfungen gilt in allen Industrie- und Handelskammern ein einheitlicher Hundert-Punkte-Schlüssel. Auf dieser Basis werden Einzel-, Zwischen- und Gesamtergebnisse ermittelt.

Bewertungsschlüssel

  • Sehr gut (Note 1): 100 – 92 Punkte
    Eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
  • Gut (Note 2): 91 – 81 Punkte
    Eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht.
  • Befriedigend (Note 3): 80 – 67 Punkte
    Eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
  • Ausreichend (Note 4): 66 – 50 Punkte
    Eine Leistung mit Mängeln, die aber insgesamt noch den Anforderungen genügt.
  • Mangelhaft (Note 5): 49 – 30 Punkte
    Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch Grundkenntnisse erkennen lässt.
  • Ungenügend (Note 6): 29 – 0 Punkte
    Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und selbst bei den Grundkenntnissen deutliche Lücken aufweist.