Ausbildung
Zusatzqualifikation Europaassistent/-in (IHK)
Die Zusatzqualifikation „Europaassistent/-in (IHK)“ eröffnet Auszubildenden die Möglichkeit, während ihrer Ausbildung anerkannte internationale Kompetenzen zu erwerben. Bestandteil ist auch ein mindestens dreiwöchiges Praktikum im Ausland. Vermittelt werden zusätzliche Kenntnisse in Fremdsprache, europäischem Waren- und Wirtschaftsrecht, interkulturellen Kompetenzen sowie Europa- und Länderkunde.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- mindestens die Fachoberschulreife (Mittlerer Bildungsabschluss) besitzt,
- sich in einem IHK-Ausbildungsverhältnis befindet,
- ein Fremdsprachenzertifikat mindestens der Kompetenzstufe A2 des GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) nachweist,
- einen mindestens dreiwöchigen Ausbildungsabschnitt im Ausland absolviert hat,
- eine Dokumentation des Auslandsaufenthaltes vorlegt (Umfang und Inhalt legt der Prüfungsausschuss fest).
Inhalte der Prüfung
Fachtheorie (schriftlich, Dauer: 180 Minuten)
- Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht
- Chancen und Risiken einer Geschäftsaufnahme im Ausland abwägen
- Außendarstellung des Unternehmens für europäische Märkte vorbereiten
- Geschäftsbeziehungen anbahnen und unterstützen
- Messeauftritte vorbereiten, organisieren und bewerten
- Vertragsverhandlungen vorbereiten und Risiken reduzieren
- Interkulturelle Kompetenzen
- Arbeitsbedingungen im Heimatland und europäischen Ausland berücksichtigen
- Interkulturelle Konflikte und Problemsituationen lösen
- Berufliche Erfahrungen aus dem Ausland reflektieren und weitergeben
- Europa- und Länderkunde
- Entwicklung der EU als Beitrag zur Friedenssicherung verstehen
- Zielland analysieren und mit Heimatland/EU vergleichen
- Daten zu Berufsabschlüssen recherchieren und vergleichen
- Kulturelles Angebot des Gastlandes einschätzen und gegenüberstellen
Besonderheit:
Bei maximal einer mangelhaften Prüfungsleistung im fachtheoretischen Teil ist eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.
Fachgespräch (mündlich, max. 15 Minuten)
Das Fachgespräch dient der Erläuterung von Problemlösungen aus den Prüfungsbereichen Fachtheorie (s.o.) unter Bezug auf die Praxiserfahrungen im Ausland.
Am Prüfungstag müssen vorgelegt werden:
- die Dokumentation des Auslandsaufenthaltes (mit Eigenständigkeitserklärung),
- ein Lichtbildausweis.
Prüfungsgebühr
Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 160 KB).
Prüfungstermine
In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.
