Ausbildung
Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen
Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen beraten Privat- und Firmenkunden zu Versicherungen, Finanzanlagen und Altersvorsorge. Sie entwickeln maßgeschneiderte Lösungen auf Basis des individuellen Kundenbedarfs und begleiten ihre Kundschaft langfristig bei wichtigen finanziellen Entscheidungen.
Für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung
Ausbildungsinhalte und Dauer
Arbeitsgebiet
Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen beraten und betreuen Kundinnen und Kunden zu Versicherungs- und Finanzprodukten. Sie analysieren individuelle Kundenbedarfe, entwickeln passende Vorsorge- und Finanzlösungen und bearbeiten Verträge sowie Schadens- und Leistungsfälle. Dabei nutzen sie digitale Anwendungen und wirken an Vertriebs- und Marketingmaßnahmen mit.
Im Ausbildungsvertrag ist eine der folgenden Wahlqualifikationen festzulegen:
- Versicherungsfälle managen
- Risikomanagement durchführen
- Risiken für Nicht-Privatkunden absichern
- Im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten
- Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten
Der zeitliche Richtwert für die betriebliche Ausbildung in der Wahlqualifikation beträgt sechs Monate.
Berufliche Aufgaben
- Beratung und Betreuung von Kundinnen und Kunden
- Ermittlung von Kundenbedarfen und Erstellung individueller Angebote
- Entwicklung und Vermittlung von Vorsorge- und Finanzkonzepten
- Abschluss und Verwaltung von Versicherungs- und Finanzverträgen
- Bearbeitung von Schadensfällen und Leistungsanträgen
- Einsatz digitaler Anwendungen und Systeme
- Mitwirkung bei Marketing- und Vertriebsmaßnahmen
Branchen/Betriebe
- Versicherungsunternehmen
- Banken und Finanzdienstleister
- Versicherungsagenturen und Maklerbüros
- Außendienstorganisationen
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
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Berufsschule
Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.
Ausbildungsgebühr
Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif.
Informationen zur Prüfung
Die Abschlussprüfung wird als gestreckte Abschlussprüfung (GAP) durchgeführt. Damit entfällt die klassische Zwischenprüfung, stattdessen erfolgt die Bewertung in zwei zeitlich getrennten Teilen. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus den Leistungen in Teil 1 und Teil 2.
Abschlussprüfung Teil 1
- Zeitpunkt: im 4. Ausbildungshalbjahr, bei verkürzter Ausbildung spätestens 4 Monate vor Teil 2
- Prüfungsbereich:
- „Allgemeine Versicherungswirtschaft“ (120 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
Wichtig: Das Ergebnis von Teil 1 fließt verbindlich in die Abschlussnote ein und ist nicht separat wiederholbar.
Abschlussprüfung Teil 2
- Zeitpunkt: am Ende der Ausbildung
- Prüfungsbereiche:
- „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“ (150 Minuten, schriftlich, Gewichtung 30 %)
- "Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 10 %)
- „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ (30 Minuten: 15 Minuten Vorbereitung, anschließend 15 Minuten Gesprächssimulation, Gewichtung 20 %)
- „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ (Report und Fachgespräch, Gewichtung 20 %)
Zugelassene Hilfsmittel (schriftliche Abschlussprüfung)
Für die Prüfungsbereiche „Allgemeine Versicherungswirtschaft“ sowie „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“ sind das Bedingungswerk Proximus 5 des BWV sowie unkommentierte Gesetzessammlungen bzw. einzelne Gesetzes- und Verordnungstexte zugelassen. Zulässig sind Unterstreichungen, Markierungen und Nummernverweise. Post-its dürfen nur mit Inhaltsverzeichnisangaben verwendet werden.
Im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Besonderheiten der mündlichen Prüfungsbereiche
Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt:
- Der Prüfling wählt eine von zwei praxisbezogenen Aufgaben aus und führt dazu ein simuliertes Kundengespräch. Dabei soll er zeigen, dass er Kundinnen und Kunden professionell beraten, auf Fragen und Einwände eingehen sowie passende Lösungen anbieten kann. Außerdem wird bewertet, ob er Kundenbedarfe erkennt und geeignete analoge oder digitale Hilfsmittel im Gespräch einsetzen kann.
Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft:
- Grundlage für das Fachgespräch ist eine praxisbezogene Aufgabe, die der Prüfling zuvor selbstständig im Ausbildungsbetrieb innerhalb seiner gewählten Wahlqualifikation bearbeitet und in einem Report dokumentiert hat. Dabei soll er zeigen, dass er berufstypische Aufgaben eigenständig planen, durchführen und bewerten kann. Außerdem wird bewertet, ob er seine Entscheidungen nachvollziehbar erläutern und dabei wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Aspekte berücksichtigen kann.
Hinweise zur Erstellung des Reports
Bei der Erstellung des Reports sind folgende Hinweise zu beachten:
- Der Umfang eines Reports beträgt 2 bis 4 DIN-A4-Seiten (ohne Deckblatt).
- Der Report ist in der Schriftart Arial, Schriftgröße 12 und mit einem Zeilenabstand von 1,0 zu erstellen. Der linke und rechte Seitenrand beträgt jeweils 2,5 cm.
- Die Seiten sind fortlaufend zu nummerieren und mit dem Namen sowie der Prüflingsnummer zu versehen.
- Der Report ist in deutscher Sprache und in der Ich-Form zu verfassen.
- Auf dem Deckblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1026 KB) bestätigt der Ausbildende, dass die Fachaufgabe vom Prüfling eigenständig im Ausbildungsbetrieb durchgeführt wurde.
- Der Report ist von Ihnen als eine PDF-Datei bestehend aus dem Deckblatt und Ihrem Report hochzuladen.
Die Einreichung des Reports erfolgt über das Azubi-Infocenter (Menüpunkt "Digitaler Projektantrag")
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- das Gesamtergebnis aus Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist,
- das Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist,
- im Prüfungsbereich „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“ mindestens „ausreichend“ erzielt wird,
- in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 ebenfalls mindestens „ausreichend“ erreicht wird und
- kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet wird.
Prüfungstermine
In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.
