Ausbildung
Verlängerung der Ausbildung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Verlängerung der Ausbildung gemäß § 8 Abs. 2 BBiG bewilligt werden – vor allem dann, wenn das Erreichen des Ausbildungsziels durch besondere Umstände gefährdet ist.
Wann ist eine Verlängerung möglich?
- Wenn Auszubildende mehrmonatige krankheitsbedingte Fehlzeiten haben, die so groß sind, dass Ausbildungsinhalte nicht geleistet werden können.
- Wenn andere schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine planmäßige Fortsetzung der Ausbildung in der vorgesehenen Zeit unmöglich machen (z. B. Ausbildungsausfall in wesentlichen Bereichen, Fehlen von Ausbildungsinhalten aufgrund organisatorischer Probleme).
Wie stelle ich den Antrag auf Verlängerung?
- Antragstellung
Der Antrag erfolgt durch den Auszubildenden bei der zuständigen IHK. Von Bedeutung ist, dass sowohl Auszubildender als auch Ausbildungsbetrieb den Antrag unterschreiben, sofern der Betrieb beteiligt sein muss. - Formular & Nachweise
Es wird der offizielle „Antrag auf Änderung des Berufsausbildungsvertrages“ verwendet. In diesem Formular werden u.a. angegeben:- Datum der ursprünglichen Vereinbarung und der gewünschten Verlängerung
- Begründung für die Verlängerung (z. B. durch ärztliche Atteste bei Krankheit)
- Angaben zu bisherigen Ausbildungsabschnitten und – falls zutreffend – zu versäumten Inhalten oder Unterrichtsstunden.
- Zeitpunkt der Antragstellung
Der Antrag sollte möglichst zeitnah gestellt werden, sobald absehbar ist, dass das Ausbildungsziel ohne Verlängerung gefährdet sein könnte. Verzögerungen können später zu Problemen bei der Zulassung zur Abschlussprüfung führen.
Was geschieht nach Antragstellung?
- Die IHK prüft das eingereichte Formular und die vorgelegten Nachweise.
- Es wird bewertet, ob die Ausbildungsstätte weiterhin in der Lage ist, alle erforderlichen Ausbildungsinhalte sachlich und zeitlich zu vermitteln. Das schließt ein, dass bei Verlängerung der Ausbildung ein angepasster Ausbildungsplan erstellt wird.
- Zudem wird überprüft, ob durch die Fehlzeiten oder andere Gründe wesentliche Teile der Ausbildung ausgefallen sind.
Wichtige Hinweise für Auszubildende & Betriebe
- Die Verlängerung darf nicht dazu führen, dass Prüfungsanforderungen qualitativ herabgesetzt werden.
- Im Antrag muss klar benannt werden, wie viele Monate verlängert werden sollen und ab wann.
- Der Auszubildende sollte über die möglichen Konsequenzen bei längeren Fehlzeiten zu Beginn der Maßnahme informiert werden.
- Sollte die Fehlzeit über 10 % der vorgesehenen Ausbildungszeit betragen, ist die IHK frühzeitig zu benachrichtigen und ggf. eine Verlängerung formal abzusprechen.
