Ausbildung

Verkürzung der Ausbildung

Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist in vielen Fällen möglich und bietet die Chance, schneller zum Berufsabschluss zu gelangen. Sie kann in verschiedenen Fällen in Betracht gezogen werden.
Die Verkürzung der Ausbildung ist insbesondere dann eine Option, wenn eine höhere schulische Allgemeinbildung gegeben ist, es eine bereits abgeschlossenen Berufsausbildung gibt oder das Alter des Auszubildenden bei über 21 Jahren liegt.

Möglichkeiten der Verkürzung

  • Mit Fachoberschulreife (Mittlere Reife) kann die Ausbildungszeit um 6 Monate reduziert werden.
  • Mit Allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife kann die Verkürzung bis zu 12 Monate betragen.
  • Auch einschlägige Berufserfahrungen oder eine vorherige Ausbildung können berücksichtigt werden.

Antragstellung und Verfahren

Die Verkürzung der Ausbildung erfordert einen gemeinsamen Antrag von Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem an die zuständige IHK.
  • Die Verkürzung kann bereits zu Beginn der Ausbildung im Ausbildungsvertrag vereinbart werden.
  • Erfolgt der Antrag während der laufenden Ausbildungszeit, muss ein Antrag auf Änderung gestellt werden. Dieser kann idealerweise digital über das Vertragsmanagement im ASTA-Infocenter eingereicht werden.

Wichtige Hinweise

  • Eine Verkürzung ist nur sinnvoll, wenn der Auszubildende die geforderten Inhalte in kürzerer Zeit sicher bewältigen kann.
  • In vielen Fällen wird die IHK empfehlen, zunächst die Leistungen im Berufsschulunterricht und die Rückmeldungen aus dem Betrieb abzuwarten.
  • Auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung besteht (§ 45 Abs. 1 BBiG), wenn die Leistungen besonders gut sind.

Weitere Informationen

Neben der Ausbildungsverkürzung gibt es auch andere Regelungen rund um das Ausbildungsverhältnis, etwa zur Verlängerung der Ausbildung bei Nichtbestehen der Prüfung, zur Probezeit oder zu Kündigungsregelungen. Eine ausführliche Übersicht finden Sie im Bereich Regelungen zum Ausbildungsverhältnis.