Ausbildung
Umschulung: Wege, Voraussetzungen und Informationen
Eine Umschulung bietet die Chance auf einen beruflichen Neuanfang und die nachhaltige Integration in das Arbeitsleben. Es gibt verschiedene Arten der Umschulung, die sich in Durchführung und Organisation unterscheiden.
Betriebliche Einzelumschulung
Die betriebliche Umschulung funktioniert ähnlich wie eine klassische Berufsausbildung:
- Sie wird in einem ausbildungsberechtigten Unternehmen durchgeführt.
- Es wird ein Umschulungsvertrag mit dem Betrieb abgeschlossen (Vordruck im Downloadbereich).
- Der theoretische Unterricht kann an einem Berufskolleg stattfinden.
Diese Variante ermöglicht praxisnahes Lernen im Betrieb und eine enge Bindung an den künftigen Arbeitgeber.
Gruppenumschulung bei Bildungsträgern
Eine Gruppenumschulung wird durch Bildungsträger organisiert.
- Der Schwerpunkt liegt auf theoretischem Unterricht in einer Gruppe.
- Die praktische Ausbildung erfolgt in einem kooperierenden Praktikumsbetrieb.
Diese Form richtet sich besonders an Menschen, die einen strukturierten Unterricht in Kombination mit Praxisphasen bevorzugen.
Voraussetzungen für Umschulungsträger
Damit eine Umschulungsmaßnahme anerkannt wird, müssen bestimmte Qualitätsstandards erfüllt sein:
- Geeignete Umschulungsstätten
- Qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder
- Ausbildungspläne, die sachlich und zeitlich dem Beruf entsprechen
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 1 Abs. 5 BBiG) verpflichtet, die Eignung von Umschulungsstätten festzustellen und die Maßnahmen zu überwachen. Ziel der Umschulung ist es, eine breit angelegte berufliche Qualifikation zu vermitteln, die auf eine neue Tätigkeit vorbereitet und den Erwerb der notwendigen Berufserfahrung ermöglicht.
Alle Details finden Sie in den Richtlinien für trägergestützte Umschulungen im Downloadbereich.
Prüfung und Fehlzeiten
Zur Abschlussprüfung werden nur Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen, die ihre Umschulungsmaßnahme vollständig absolviert haben.
- Fehlzeiten über 10 % führen in der Regel zum Ausschluss von der Prüfung.
- In diesem Fall muss eine Verlängerung der Umschulungszeit mit dem Kostenträger abgestimmt werden.
- Über diese Regelung werden alle Teilnehmenden zu Beginn der Maßnahme ausdrücklich informiert.
