Ausbildung

Teilzeitausbildung

Das Modell der Teilzeitausbildung bietet Ausbildungsbetrieben die Möglichkeit, flexibel auf veränderte Lebenssituationen ihrer Auszubildenden zu reagieren. So lassen sich angefangene Ausbildungen erfolgreich fortführen, neue Zielgruppen gewinnen und die Attraktivität als moderner Arbeitgeber steigern.
Teilzeitausbildung eröffnet auch Menschen, die bisher aufgrund familiärer, gesundheitlicher oder anderer Verpflichtungen keine Ausbildung beginnen konnten, neue Perspektiven – ein Gewinn für Betriebe und Auszubildende gleichermaßen.

Was ist eine Teilzeitausbildung?

Jede*r Auszubildende kann – mit Zustimmung des Ausbildungsbetriebs – eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren. Ein besonderer Grund muss nicht vorliegen. Ein gesetzlicher Anspruch besteht jedoch nicht.
Die wöchentliche Ausbildungszeit kann um bis zu 50 % reduziert werden. Entsprechend verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch auf das 1,5-Fache der regulären Ausbildungszeit.
Teilzeitausbildung eignet sich insbesondere:
  • bei familiären Verpflichtungen (z. B. Kinderbetreuung oder Pflege),
  • zum Spracherwerb,
  • bei gesundheitlichen Einschränkungen,
  • bei Leistungssport oder anderen besonderen Lebensumständen.

Rahmenbedingungen im Überblick

Regelungsbereich Teilzeitregelung
Wöchentliche Ausbildungszeit Reduktion um bis zu 50 % möglich
Verlängerung der Ausbildungsdauer Entsprechend der Reduktion, maximal 1,5-fache Dauer
Ausbildungsvergütung Anpassung entsprechend der reduzierten Arbeitszeit
Vergütung bei Verlängerung (§ 17 Abs. 5 BBiG) Im Verlängerungszeitraum keine weitere Erhöhung erforderlich
Berufsschulpflicht Unverändert – der Unterricht bleibt verbindlich
Anrechnung der Berufsschulzeiten Erfolgt nach den allgemeinen Regelungen
Beispiel:
Eine regulär dreijährige Ausbildung wird in Teilzeit mit 75 % Arbeitszeit absolviert.
→ Die Ausbildungsdauer verlängert sich auf vier Jahre.
→ Im vierten Jahr wird weiterhin die Vergütung des dritten Ausbildungsjahres gezahlt.

Vorteile für Ausbildungsbetriebe

  • Flexible Gestaltung bei veränderten Lebensumständen von Auszubildenden
  • Höhere Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterbindung
  • Erweiterte Bewerberbasis, insbesondere bei Personen mit Familie, Pflegeaufgaben oder Migrationshintergrund
  • Beitrag zu Chancengleichheit und Fachkräftesicherung

Teilzeitrechner der IHK

Mit dem IHK-Teilzeitrechner können Sie schnell und einfach ermitteln,
  • wie sich die Ausbildungsdauer verändert,
  • welche Wochenarbeitszeit sinnvoll ist und
  • wie sich die Vergütung anteilig berechnet.
IHK Teilzeitrechner
Die angestrebte Wochenarbeitszeit darf nie weniger als 50 % der regulären wöchtlichen Arbeitszeit betragen.
Die Gesamtdauer in Monaten verlängert sich um max. 50% der regulären Ausbildungsdauer
Die Gesamtdauer der Ausbildung verlängert sich nicht, wenn sich hier eine Verlängerung von 6 Monaten oder weniger berechnet.
Eingabe
Ausbildungsdauer

Weitere Informationen

Die IHK-Richtlinien zur Teilzeitberufsausbildung (PDF, 82 KB) enthalten Berechnungsbeispiele, rechtliche Grundlagen und Empfehlungen für die praktische Umsetzung.
Bei Fragen zur konkreten Gestaltung Ihrer Teilzeitausbildung hilft Ihnen die Ausbildungsberatung der IHK gerne weiter.