Ausbildung
IHK Teilzeitrechner
Teilzeitausbildung
Das Modell der Teilzeitausbildung bietet Ausbildungsbetrieben die Möglichkeit, flexibel auf veränderte Lebenssituationen ihrer Auszubildenden zu reagieren. So lassen sich angefangene Ausbildungen erfolgreich fortführen, neue Zielgruppen gewinnen und die Attraktivität als moderner Arbeitgeber steigern.
Teilzeitausbildung eröffnet auch Menschen, die bisher aufgrund familiärer, gesundheitlicher oder anderer Verpflichtungen keine Ausbildung beginnen konnten, neue Perspektiven – ein Gewinn für Betriebe und Auszubildende gleichermaßen.
Was ist eine Teilzeitausbildung?
Jede*r Auszubildende kann – mit Zustimmung des Ausbildungsbetriebs – eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren. Ein besonderer Grund muss nicht vorliegen. Ein gesetzlicher Anspruch besteht jedoch nicht.
Die wöchentliche Ausbildungszeit kann um bis zu 50 % reduziert werden. Entsprechend verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch auf das 1,5-Fache der regulären Ausbildungszeit.
Teilzeitausbildung eignet sich insbesondere:
- bei familiären Verpflichtungen (z. B. Kinderbetreuung oder Pflege),
- zum Spracherwerb,
- bei gesundheitlichen Einschränkungen,
- bei Leistungssport oder anderen besonderen Lebensumständen.
Rahmenbedingungen im Überblick
| Regelungsbereich | Teilzeitregelung |
|---|---|
| Wöchentliche Ausbildungszeit | Reduktion um bis zu 50 % möglich |
| Verlängerung der Ausbildungsdauer | Entsprechend der Reduktion, maximal 1,5-fache Dauer |
| Ausbildungsvergütung | Anpassung entsprechend der reduzierten Arbeitszeit |
| Vergütung bei Verlängerung (§ 17 Abs. 5 BBiG) | Im Verlängerungszeitraum keine weitere Erhöhung erforderlich |
| Berufsschulpflicht | Unverändert – der Unterricht bleibt verbindlich |
| Anrechnung der Berufsschulzeiten | Erfolgt nach den allgemeinen Regelungen |
Beispiel:
Eine regulär dreijährige Ausbildung wird in Teilzeit mit 75 % Arbeitszeit absolviert.
→ Die Ausbildungsdauer verlängert sich auf vier Jahre.
→ Im vierten Jahr wird weiterhin die Vergütung des dritten Ausbildungsjahres gezahlt.
Eine regulär dreijährige Ausbildung wird in Teilzeit mit 75 % Arbeitszeit absolviert.
→ Die Ausbildungsdauer verlängert sich auf vier Jahre.
→ Im vierten Jahr wird weiterhin die Vergütung des dritten Ausbildungsjahres gezahlt.
Vorteile für Ausbildungsbetriebe
- Flexible Gestaltung bei veränderten Lebensumständen von Auszubildenden
- Höhere Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterbindung
- Erweiterte Bewerberbasis, insbesondere bei Personen mit Familie, Pflegeaufgaben oder Migrationshintergrund
- Beitrag zu Chancengleichheit und Fachkräftesicherung
Teilzeitrechner der IHK
Mit dem IHK-Teilzeitrechner können Sie schnell und einfach ermitteln,
- wie sich die Ausbildungsdauer verändert,
- welche Wochenarbeitszeit sinnvoll ist und
- wie sich die Vergütung anteilig berechnet.
Eingabe
Ausbildungsdauer
Weitere Informationen
Die IHK-Richtlinien zur Teilzeitberufsausbildung (PDF, 82 KB) enthalten Berechnungsbeispiele, rechtliche Grundlagen und Empfehlungen für die praktische Umsetzung.
Bei Fragen zur konkreten Gestaltung Ihrer Teilzeitausbildung hilft Ihnen die Ausbildungsberatung der IHK gerne weiter.
