Ausbildung

Probezeit in der Ausbildung

Die Probezeit ist für Auszubildende und Betriebe eine wichtige Orientierungsphase: Beide Seiten prüfen, ob sie zueinander passen und das Ausbildungsziel im gewählten Beruf erreicht werden kann. Sie muss im Ausbildungsvertrag festgelegt werden und beträgt mindestens einen Monat, höchstens vier Monate (§ 20 BBiG).

Ziel der Probezeit

Die Probezeit ist eine Bedenkzeit
  • für Auszubildende, um festzustellen, ob die Berufswahl richtig war,
  • für Betriebe, um zu prüfen, ob der oder die Auszubildende geeignet ist und sich ins Team integriert.
Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 BBiG).

Tipps für eine erfolgreiche Probezeit

  • Nutzen Sie die Probezeit aktiv, um die Eignung und Motivation zu beurteilen.
  • Fördern Sie Auszubildende gezielt, etwa durch Fachkurse oder regelmäßige Gespräche.
  • Halten Sie Kontakt zur Berufsschule und – bei Minderjährigen – zu den Eltern.
  • Beobachten Sie Fortschritte und Verhalten aufmerksam, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Verlängerung der Probezeit

Eine Probezeit darf nicht länger als vier Monate dauern (§ 25 BBiG).
Nur wenn die Ausbildung mehr als ein Drittel der Probezeit unterbrochen war (z. B. wegen längerer Krankheit), kann sie auf Antrag um den Zeitraum der Unterbrechung verlängert werden.
Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht – die IHK ist rechtzeitig zu informieren.

Kündigung während der Probezeit

  • Kündigung jederzeit ohne Frist und Begründung möglich (§ 22 Abs. 1 BBiG).
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und vor Ablauf der Probezeit zugehen (§ 22 Abs. 3 BBiG).
  • Bei minderjährigen Auszubildenden gilt die Kündigung erst mit Zugang bei den Erziehungsberechtigten (§ 131, § 1629 BGB).
  • Eine Kündigung gegenüber Schwangeren ist grundsätzlich unzulässig (§ 9 MuSchG).
Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur noch aus wichtigem Grund oder einvernehmlich möglich.

Mitteilung an die IHK

Wird ein Ausbildungsverhältnis während der Probezeit beendet, muss dies über das Online-Portal der IHK gemeldet werden:
Unter „Ausbildungsverhältnisse“ den betreffenden Azubi auswählen, die Auflösung digital erfassen und ggf. die Kündigung als Scan oder Foto hochladen. Beide Parteien erhalten eine Bestätigung per E-Mail.

Unterstützung bei Schwierigkeiten

Sollten während der Probezeit oder Ausbildung Probleme auftreten, helfen Unterstützungsangebote wie VerA (Ausbildungsbegleitung) oder ausbildungsbegleitende Hilfen (abH), das Ausbildungsverhältnis zu stabilisieren.