Ausbildung

Mobiles Ausbilden

Mit dem Projekt „Mobiles Ausbilden“ setzt die IHK-Organisation einen wichtigen Impuls zur Weiterentwicklung der dualen Berufsausbildung. Ziel ist es, Ausbildungsprozesse flexibler zu gestalten und ortsunabhängig zu ermöglichen – ganz im Sinne moderner Arbeitswelten.

Was ist mobiles Ausbilden?

Mobiles Ausbilden bedeutet, Ausbildungsinhalte flexibel und digital zu vermitteln – nicht ausschließlich am betrieblichen Ausbildungsplatz, sondern auch ortsunabhängig. Lernorte und Zeiten sind freier wählbar, z. B. zu Hause, in angemieteten Räumen oder via digitale Plattformen. Ganz wichtig dabei: Qualität und Struktur müssen erhalten bleiben, ebenso wie die Erreichbarkeit des Ausbilders, technische Ausstattung und die Einhaltung von Datenschutz und Arbeitsschutz.

Warum mobiles Ausbilden sinnvoll ist

  • Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie zeigen: Mobiles Lernen hat sich als pädagogisch und methodisch wertvoll erwiesen.
  • Unternehmen äußern vermehrt den Wunsch, mobiles Ausbilden dauerhaft als ergänzenden Baustein zu etablieren.
  • Vorteile liegen in der Flexibilität, Praxisnähe und der Möglichkeit, Ausbildungsinhalte digital und ortsunabhängig zu vertiefen, ohne das Ausbildungsziel zu gefährden.

Voraussetzungen und Leitlinien für mobile Ausbildung

Damit mobiles Ausbilden funktioniert, sollten folgende Kriterien erfüllt sein:
  • Das Unternehmen entscheidet, ob und wie mobiles Ausbilden angeboten wird – idealerweise wird diese Festlegung schon im betrieblichen Ausbildungsplan verankert.
  • Alle notwendigen Ausbildungsmittel – Hard- und Software – werden vom Betrieb bereitgestellt.
  • Die Lehr- und Lernphasen werden transparent dokumentiert, z. B. im Ausbildungsnachweis (auch elektronisch).
  • Ausbilder*innen bleiben jederzeit erreichbar und übernehmen die Verantwortung für Anleitung und Kontrolle der Lernprozesse.
  • Es ist sichergestellt, dass bei Bedarf zwischen mobilen und Vor-Ort-Anteilen gewechselt werden kann.

Welche Inhalte können mobil vermittelt werden?

  • Neue Inhalte genauso wie Vertiefung von bereits Erlerntem
  • Teilbereiche praktischer Berufsausbildung, die technisch machbar sind
  • Digitale Medien, Videokonferenzen, Chats, Aufgaben über Online-Plattformen oder virtuelle Realitäten (XR)

Was gilt rechtlich?

  • Mobiles Ausbilden ist eine freiwillige Ergänzung der herkömmlichen Ausbildung, nicht ihr Ersatz.
  • Die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bezüglich Ausbilderpflicht, Ausbildungsnachweis und Ausbildungsberatung bleiben vollumfänglich gültig.
  • Der Ausbildungsbetrieb muss nachweisen, dass die Ausbildungsqualität auch mobil gewährleistet ist.