Ausbildung

Arbeitszeitregelungen für Auszubildende

Die Arbeitszeit von Auszubildenden ist ein wichtiger Bestandteil des Ausbildungsvertrages und muss dort verbindlich festgehalten werden. Grundlage sind entweder tarifliche Vereinbarungen oder – wenn kein Tarifvertrag gilt – die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Maßgeblich sind dabei das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für volljährige Auszubildende und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) für minderjährige Auszubildende.

Arbeitszeitregelungen für Erwachsene (volljährige Auszubildende)

Arbeitszeit:

  • Maximal 8 Stunden werktäglich
  • Verlängerung auf bis zu 10 Stunden möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich erfolgt

Ruhepausen:

  • Ab 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause
  • Über 9 Stunden: mindestens 45 Minuten Pause

Ruhezeit:

  • Nach Arbeitsende mindestens 11 Stunden Ruhezeit
  • In bestimmten Branchen (z. B. Gastronomie, Verkehrsbetriebe, Krankenhäuser) Verkürzung um 1 Stunde möglich

Berufsschule:

  • Keine Beschäftigung vor Unterrichtsbeginn um 9 Uhr
  • An einem Berufsschultag pro Woche mit mehr als 5 Unterrichtsstunden gilt die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit als erfüllt
  • Bei Blockunterricht (mind. 25 Unterrichtsstunden an 5 Tagen) ist eine komplette Woche auf die Ausbildungszeit anzurechnen
  • An weiteren Berufsschultagen wird die Unterrichtszeit inkl. Pausen angerechnet

Arbeitszeitregelungen für Jugendliche (unter 18 Jahren)

Für minderjährige Auszubildende gelten die strengeren Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).

Fünf-Tage-Woche:

  • Beschäftigung am Samstag nur in bestimmten Branchen (z. B. Einzelhandel, Gastronomie, Verkehrswesen, KFZ-Werkstätten)
  • Mindestens 2 Samstage im Monat beschäftigungsfrei
  • Sonntagsarbeit grundsätzlich verboten, nur mit Ausnahmen in bestimmten Branchen
  • Wird an Samstagen oder Sonntagen gearbeitet, muss ein anderer freier Tag in derselben Woche gewährt werden

Arbeitszeit:

  • Maximal 8 Stunden täglich
  • Maximal 40 Stunden pro Woche

Ruhepausen:

  • Ab 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause
  • Über 6 Stunden: mindestens 60 Minuten Pause

Nachtruhe:

  • Beschäftigung nur zwischen 6:00 und 20:00 Uhr
  • Jugendliche ab 16 Jahren:
    • Gaststättengewerbe bis 22:00 Uhr
    • Mehrschichtbetriebe bis 23:00 Uhr

Berufsschule:

  • Keine Beschäftigung vor Unterrichtsbeginn um 9 Uhr
  • An einem Berufsschultag pro Woche mit mehr als 5 Unterrichtsstunden gilt die tägliche Ausbildungszeit als erfüllt
  • Bei Blockunterricht (mind. 25 Unterrichtsstunden an 5 Tagen) ist die gesamte Woche anzurechnen
  • Weitere Berufsschultage werden mit Unterrichtszeit inkl. Pausen berücksichtigt
Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob tarifliche Vereinbarungen von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Bei Fragen zur Arbeitszeit von Auszubildenden unterstützt Sie die IHK Ostwestfalen mit Beratung und Infomaterial.