Ausbildung
Arbeitszeitregelungen für Auszubildende
Die Arbeitszeit von Auszubildenden ist ein wichtiger Bestandteil des Ausbildungsvertrages und muss dort verbindlich festgehalten werden. Grundlage sind entweder tarifliche Vereinbarungen oder – wenn kein Tarifvertrag gilt – die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Maßgeblich sind dabei das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für volljährige Auszubildende und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) für minderjährige Auszubildende.
Arbeitszeitregelungen für Erwachsene (volljährige Auszubildende)
Arbeitszeit:
- Maximal 8 Stunden werktäglich
- Verlängerung auf bis zu 10 Stunden möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich erfolgt
Ruhepausen:
- Ab 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause
- Über 9 Stunden: mindestens 45 Minuten Pause
Ruhezeit:
- Nach Arbeitsende mindestens 11 Stunden Ruhezeit
- In bestimmten Branchen (z. B. Gastronomie, Verkehrsbetriebe, Krankenhäuser) Verkürzung um 1 Stunde möglich
Berufsschule:
- Keine Beschäftigung vor Unterrichtsbeginn um 9 Uhr
- An einem Berufsschultag pro Woche mit mehr als 5 Unterrichtsstunden gilt die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit als erfüllt
- Bei Blockunterricht (mind. 25 Unterrichtsstunden an 5 Tagen) ist eine komplette Woche auf die Ausbildungszeit anzurechnen
- An weiteren Berufsschultagen wird die Unterrichtszeit inkl. Pausen angerechnet
Arbeitszeitregelungen für Jugendliche (unter 18 Jahren)
Für minderjährige Auszubildende gelten die strengeren Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).
Fünf-Tage-Woche:
- Beschäftigung am Samstag nur in bestimmten Branchen (z. B. Einzelhandel, Gastronomie, Verkehrswesen, KFZ-Werkstätten)
- Mindestens 2 Samstage im Monat beschäftigungsfrei
- Sonntagsarbeit grundsätzlich verboten, nur mit Ausnahmen in bestimmten Branchen
- Wird an Samstagen oder Sonntagen gearbeitet, muss ein anderer freier Tag in derselben Woche gewährt werden
Arbeitszeit:
- Maximal 8 Stunden täglich
- Maximal 40 Stunden pro Woche
Ruhepausen:
- Ab 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause
- Über 6 Stunden: mindestens 60 Minuten Pause
Nachtruhe:
- Beschäftigung nur zwischen 6:00 und 20:00 Uhr
- Jugendliche ab 16 Jahren:
- Gaststättengewerbe bis 22:00 Uhr
- Mehrschichtbetriebe bis 23:00 Uhr
Berufsschule:
- Keine Beschäftigung vor Unterrichtsbeginn um 9 Uhr
- An einem Berufsschultag pro Woche mit mehr als 5 Unterrichtsstunden gilt die tägliche Ausbildungszeit als erfüllt
- Bei Blockunterricht (mind. 25 Unterrichtsstunden an 5 Tagen) ist die gesamte Woche anzurechnen
- Weitere Berufsschultage werden mit Unterrichtszeit inkl. Pausen berücksichtigt
Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob tarifliche Vereinbarungen von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Bei Fragen zur Arbeitszeit von Auszubildenden unterstützt Sie die IHK Ostwestfalen mit Beratung und Infomaterial.
