Ausbildung
Ausbildungsbetrieb werden
Sie möchten in Ihrem Betrieb ausbilden und so aktiv zur Sicherung von Fachkräften beitragen. Eine gute Planung bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Ausbildung. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und welche Schritte Sie beachten sollten, um gut vorbereitet und strukturiert in die Ausbildung zu starten.
Ist Ihr Betrieb als Ausbildungsstätte geeignet?
Damit ein Betrieb ausbilden darf, muss er als Ausbildungsstätte geeignet sein. Entscheidend sind dabei sowohl die sachliche Ausstattung als auch die personelle Eignung.
Der Betrieb sollte über alle erforderlichen Einrichtungen verfügen, die für die Ausbildung im jeweiligen Beruf notwendig sind. Dazu zählen beispielsweise geeignete Arbeits- und Büroräume, Werkstätten sowie eine grundlegende Ausstattung mit Maschinen, Werkzeugen und Geräten. Art und Umfang der betrieblichen Tätigkeiten müssen sicherstellen, dass die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können.
Ordnungsmittel und Ausbildungspläne
Die aktuellen Ausbildungsordnungen und Rahmenpläne stellt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) online zur Verfügung. Dort finden Sie alle relevanten Informationen zu den jeweiligen Ausbildungsberufen.
Die aktuellen Ausbildungsordnungen und Rahmenpläne stellt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) online zur Verfügung. Dort finden Sie alle relevanten Informationen zu den jeweiligen Ausbildungsberufen.
Ebenso wichtig ist ein ausreichend qualifiziertes Personal. Neben dem Ausbildenden selbst müssen in angemessener Zahl Fachkräfte vorhanden sein, die über eine entsprechende berufliche Qualifikation oder einschlägige Berufserfahrung verfügen. Als Orientierung für ein angemessenes Verhältnis zwischen Fachkräften und Auszubildenden kann folgende Staffelung herangezogen werden:
- 1 bis 2 Fachkräfte = 1 Auszubildender
- 3 bis 5 Fachkräfte = 2 Auszubildende
- 6 bis 8 Fachkräfte = 3 Auszubildende
- je weitere 3 Fachkräfte = 1 zusätzlicher Auszubildender
In bestimmten Fällen können nicht alle Ausbildungsinhalte vollständig im Betrieb vermittelt werden. Diese können durch ergänzende Ausbildungsmaßnahmen, etwa in einem Ausbildungsverbund oder bei einem Partnerbetrieb, abgedeckt werden. Solche Regelungen müssen im Berufsausbildungsvertrag festgehalten werden.
Haben Sie geeignete Ausbilderinnen und Ausbilder im Unternehmen?
Für die betriebliche Ausbildung ist entscheidend, dass geeignete Ausbilderinnen und Ausbilder vorhanden sind. Dabei ist zwischen dem Ausbildenden und der ausbildenden Person im Betrieb zu unterscheiden.
Der Ausbildende ist der Vertragspartner der Auszubildenden bzw. des Auszubildenden. Dies kann auch eine juristische Person, zum Beispiel eine GmbH, sein. Er muss persönlich geeignet sein oder eine verantwortliche Person im Unternehmen mit der Ausbildung beauftragen.
Die ausbildende Person benötigt neben der persönlichen auch die fachliche sowie berufs- und arbeitspädagogische Eignung.
Die persönliche Eignung fehlt insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen das Berufsbildungsgesetz oder das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie bei bestehenden Beschäftigungsverboten für Jugendliche.
Die fachliche Eignung setzt in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung im entsprechenden Berufsfeld sowie ausreichende praktische Erfahrung voraus. Auch einschlägige Studienabschlüsse oder anerkannte Weiterbildungen können berücksichtigt werden. In Einzelfällen kann die IHK die fachliche Eignung widerruflich feststellen.
Zusätzlich ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung erforderlich. Dieser erfolgt in der Regel über die Ausbildereignungsprüfung (AEVO), auf die entsprechende Lehrgänge vorbereiten.
Die Eignung der Ausbilderinnen und Ausbilder ist eine zentrale Voraussetzung für die Ausbildung. Die IHK prüft diese anhand der eingereichten Nachweise im Rahmen der Antragsunterlagen.
Checkliste: Voraussetzungen für die Ausbildung im Betrieb
- Persönliche und fachliche Eignung der Ausbilderinnen und Ausbilder prüfen
- Angehende Ausbilderinnen und Ausbilder zur Ausbildereignungsprüfung (AEVO) anmelden
- Sicherstellen, dass die betrieblichen Rahmenbedingungen geeignet sind (z. B. Ausstattung, Vermittlung der Ausbildungsinhalte)
- Erforderliche Arbeitsmittel, Werkzeuge und Geräte bereitstellen
- Angemessenes Verhältnis zwischen Auszubildenden, Fachkräften und Ausbildern festlegen
- Termin mit der IHK zur Feststellung der betrieblichen Eignung vereinbaren
Unterstützung durch die Ausbildungsberatung der IHK
Die betriebliche Eignung wird von den Ausbildungsberatern der IHK geprüft. Wir stehen Ihnen dabei beratend zur Seite und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Voraussetzungen der Ausbildung. Gemeinsam mit Ihnen klären wir die nächsten Schritte und begleiten Sie auf dem Weg zur passenden Ausbildungslösung.
Sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie auf dem Weg zur Ausbildung.
