Abschlussprüfung nicht bestanden - was jetzt?
Keine Sorge, nicht jeder schafft die Abschlussprüfung beim ersten Mal. Sie können die Prüfung zweimal wiederholen und haben damit insgesamt drei Versuche, Ihren Abschluss erfolgreich zu erreichen.
Möglichkeiten nach einer nicht bestandenen Prüfung
1. Ausbildung verlängern
- Verlängerung um in der Regel 6 Monate, maximal 1 Jahr (bis zur nächsten Prüfung).
- Antragstellung erfolgt über das IHK-Online-Portal („Ausbildungsverhältnisse → Anträge“).
- Berufsschule: Besuch ist weiterhin möglich, Anmeldung durch den Betrieb erforderlich.
- Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss fortgeführt werden.
- Prüfungsgebühren trägt in diesem Fall der Ausbildungsbetrieb.
2. Ausbildung nicht verlängern
- Die Ausbildung endet mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit.
- Teilnahme an der Wiederholungsprüfung ist trotzdem möglich – auch ohne Ausbildungsbetrieb.
- Achtung: Bei praktischen Prüfungsteilen ist in einigen Berufen ein Betrieb zwingend erforderlich.
- In diesem Fall tragen Sie die Prüfungsgebühren selbst.
- Berufsschulbesuch und Ausbildungsnachweis entfallen.
Wiederholungsprüfung
- Wiederholt werden müssen alle Prüfungsbereiche mit unter 50 Punkten.
- Bereiche mit 50 Punkten oder mehr können freiwillig wiederholt werden – es zählt dann immer das neue Ergebnis.
- Einschränkungen:
- Prüfungsleistungen können nur zwei Jahre angerechnet werden.
- In manchen Berufen müssen aufeinander aufbauende Prüfungsbereiche komplett wiederholt werden.
Besondere Hinweise
- Umzuschulende: Bitte wenden Sie sich an Ihren Bildungs-/Reha-Träger oder Kostenträger.
- Überstellte Teilnehmende: Zuständige IHK oder Handwerkskammer informiert über individuelle Regelungen.
Widerspruch gegen das Ergebnis
- Ein Widerspruch ist möglich, nach Abschluss der Prüfung mit endgültiger Ergebnismitteilung.
- Frist: 1 Monat nach Zustellung, schriftlich an die IHK Ostwestfalen (E-Mail nicht zulässig).
- Vorab ist eine Einsichtnahme der Prüfungsunterlagen möglich.
Hinweis: Das Widerspruchsverfahren kann mehrere Monate dauern und ist möglicherweise nicht rechtzeitig vor der nächsten Wiederholungsprüfung abgeschlossen. Wird der Widerspruch anerkannt, gilt das korrigierte Ergebnis der ersten Prüfung – nicht das bessere von Wiederholungs- oder Erstprüfung.
