Produktentwicklung

Patent und Gebrauchsmuster

Innovative Ideen verdienen wirksamen Schutz. Patente und Gebrauchsmuster sichern Ihre Entwicklungen vor Nachahmung und Ideenklau. Die IHK Ostwestfalen unterstützt Sie bei Fragen zur Patentanmeldung und informiert über die wichtigsten Schritte zum Schutz Ihres geistigen Eigentums.

Patentanmeldung

Das Patent schützt neue technische Erfindungen; dies können Erzeugnisse oder Verfahren sein. Es verleiht das räumlich begrenzte und zeitlich befristete Privileg, die patentierte Erfindung allein zu nutzen und anderen die nicht autorisierte gewerbliche Nutzung zu verbieten. Der Patentinhaber kann gegen Verletzungen seines Patents vorgehen.
Das Patent erleichtert es ihm, wirtschaftlichen Nutzen aus seiner Erfindung zu ziehen und hierdurch seine Entwicklungstätigkeit zu finanzieren (z. B. durch den Abschluss von Patentlizenzverträgen).

Gebrauchsmusteranmeldung

Technische Erfindungen können als Gebrauchsmuster schnell geschützt werden. Als Gebrauchsmuster anmelden kann man auch chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel.
Ausgenommen sind Verfahren, zum Beispiel Herstellungs- und Arbeitsverfahren oder Messvorgänge. Während eine Patentanmeldung oft einige Jahre dauert, kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung eingetragen werden. So kann man mit einer Gebrauchsmusteranmeldung schnell ein vollwertiges, durchsetzbares Schutzrecht bekommen.
  • Im Eintragungsverfahren werden die formellen Schutzvoraussetzungen (z. B. technische Erfindung) geprüft.
  • Die sachlichen Schutzvoraussetzungen Neuheit, erfinderische Leistung und gewerbliche Anwendbarkeit werden erst im Streitfall geprüft.
Ausführliche Infos gibt es beimDeutschen Patent- und Markenamt.