Energie und Umwelt
Förderprogramme Energie und Umwelt
Das Angebot an Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene zum Thema Nachhaltigkeit ist vielschichtig. Vor diesem Hintergrund geben wir Ihnen einen Überblick und eine bedarfsorientierte Auswahl an Förderprogrammen.
- Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
- Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
- Kälte- und Klimaanlagen
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- BEG: Heizungsförderung für Unternehmen
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
- Klimaanpassung.Unternehmen.NRW
- NRW.Bank.Invest Zukunft
- PIUS-Check (Ressourceneffizienz-Beratungen)
- KfW-Umweltprogramm: "Natürliche Klimaschutzmaßnahmen"
Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland mit weniger als 250 Personen Beschäftigten und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro.
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
In einer externen Energieberatung werden bei kleinen und mittelständischen Unternehmen energetische Schwachstellen untersucht und Maßnahmen zur Energieeinsparung ermittelt - inkl. weiterer Optionen der öffentlichen Förderung oder des Contractings.
Bei der Beratung handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G), die den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.
- Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 3.000 Euro.
- Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 600 Euro.
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Im Rahmen der Beratung wird ein energetisches Sanierungskonzept erstellt , das aufzeigt,
- wie das Nichtwohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder
- wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).
Im Neubau werden energetische Beratungen nur gefördert, wenn das Nichtwohngebäude einen bundesgeförderten Effizienzhaus-Standard erreichen soll.
Bezuschusst werden 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, die Maximalbeträge hängen jedoch von folgenden Nettogrundflächen des Gebäudes ab:
- unter 200 m2: 850 Euro;
- zwischen 200 m2 und 500 m2: 2.500 Euro;
- mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 4.000 Euro.
Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Das Investitionsprogramm "Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit" ist offen für Unternehmen aller Branchen und Größen. Gefördert werden auch Stadtwerke und Energiedienstleister, z.B. als Contractoren.
Das Programm ermöglicht die Förderung verschiedener Maßnahmen unter einem Dach - von der Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien, über Abwärmenutzung, Prozesswärmebereitstellung, Investitionen in energie- und/oder ressourceneffiziente Produktionsprozesse und komplexe Systemlösungen, die Elektrifizierung fossil betriebener Produktionsanlagen kleiner Unternehmen ,die Einrichtung von Energiemanagementsystemen und Messkonzepten bis hin zu CO2-Bilanzierungen von Standorten und Transformationsplänen.
Modul 1: Querschnittstechnologien
Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien
Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Basisförderung)
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Premiumförderung)
Modul 5: Transformationspläne
Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien
Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Basisförderung)
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Premiumförderung)
Modul 5: Transformationspläne
Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
Kälte- und Klimaanlagen
Mit der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) vom 12. Februar 2024 wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen gefördert. Die geförderten Maßnahmen tragen zu einer Steigerung der Energieeffizienz sowie einer Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bei.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Zuschüsse können nur im Programmteil "BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)" und Kredite mit Tilgungszuschuss in den Programmteilen "Wohngebäude (BEG WG)" und "Nichtwohngebäude (BEG NWG)" beantragt werden.
- Weitere Informationen zur Zuschussvariante des BEG EM (BAFA)
- Weitere Informationen zur Kreditvariante der Programme BEG WG bzw. BEG NWG
BEG Einzelmaßnahmen
Das Programm BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM: Richtlinie und Technische Mindestanforderungen) fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes.
Die technischen Mindestanforderungen sind zu beachten. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie für Fachplanung und Baubegleitung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) erforderlich.
BEG-Richtlinien für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Die Programme “BEG für Wohngebäude (BEG WG)” und “Nichtwohngebäude (BEG NWG)” fördern über über Kredite mit Zinszuschuss vor allem die Sanierung der entsprechenden Gebäude zum Effizienzgebäude. Die aktuellen Richtlinien sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
- KfW-Programmseiten BEG für Wohngebäude (BEG NWG): Kredit plus Zinszuschuss (261)
- KfW-Programmseiten BEG für Nichtwohngebäude (BEG NWG): Kredit plus Zinszuschuss (263)
Die Förderung für die Baubegleitung wird mit dem Kredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt.
Aufgrund der vielen Anwendungsfragen hat das BMWK eine FAQ-Liste erstellt.
BEG: Heizungsförderung für Unternehmen
Die Programme “Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (Zuschuss Nr. 459, Merkblatt)” und “Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (Zuschuss Nr. 522, Merkblatt) der Kreditanstalt für Wiederaufbau fördern den Kauf und Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung.
Antragsberechtigt sind
- Einzelunternehmen und freiberuflich Tätige
- Unternehmen und kommunale Unternehmen sowie Contractoren,
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
- gemeinnützige Organisationen und Kirchen
- juristische Personen des Privatrechts und Wohnungsbaugenossenschaften
die Investitionen in bestehenden Gebäuden durchführen, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Förderfähige Maßnahmen:
- Kauf und die Installation von
- solarthermischen Anlagen
- Biomasseheizungen
- elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- wasserstofffähigen Heizungen
- innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
- Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
- akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
- Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) richtet sich an Unternehmen, Energieversorgungsunternehmen, Kommunen, Stadtwerke und eingetragene Vereine / Genossenschaften, die über die neue Förderung Zuschüsse für Investitionen in Wärmenetze erhalten können.
Das BEW soll den Bau neuer Wärmenetze, die größtenteils aus erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, den Ausbau und die Verdichtung sowie die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze fördern. Fördergegenstände sind u.a. Anlagen zur Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Solarthermie, Großwärmepumpen zur Nutzung von Umweltwärme, Tiefe Geothermie, Biomasse), die Einbindung von unvermeidbarer Abwärme, sowie Infrastrukturmaßnahmen zur Wärmeverteilung und Optimierung des Netzbetriebs.
Das Förderprogramm ist in vier in der Regel aufeinander aufbauende Module gegliedert.
- Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien zur Transformation bzw. zum Neubau von Wärmenetzsystemen, die auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sind. Die systemische Förderung umfasst den Neubau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 Prozent mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, sowie die Transformation von Bestandsinfrastrukturen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen.
- Modul 2: Alle Maßnahmen von der Installierung der Erzeugungsanlagen über die Wärmeverteilung bis zur Übergabe der Wärme an die versorgten Gebäude. Hierfür wird ein Investitionszuschuss in Höhe von maximal 40 Prozent für Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur gewährt.
- Modul 3: Einzelmaßnahmen
- Modul 4: Betriebskostenförderung für
- die Erzeugung von erneuerbarer Wärme aus Solarthermieanlagen sowie
- aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen.
Diese Förderung gilt über einen Zeitraum von 10 Jahren sowohl für den Neubau von Wärmenetzen als auch bei transformierten Bestandsnetzen.
Für schnell realisierbare Einzelmaßnahmen, also Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen und Wärmeübergabestationen kann zudem eine Investitionskostenförderung nach vereinfachten Anforderungen beantragt werden, es wird hierfür keine Machbarkeitsstudie oder kein Transformationsplan erforderlich sein.
Die Antragsstellung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Klimaanpassung.Unternehmen.NRW
Im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 Klimaanpassung.Unternehmen.NRW fördert das Land NRW investive Klimaanpassungsmaßnahmen an Gebäuden und auf Liegenschaften kleiner und mittlerer Unternehmen, die einen Beitrag zum Erhalt und/oder einer klimaresilienten Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Aktivitäten vor dem Hintergrund klimawandelbedingter Veränderungen leisten.
Zu den Maßnahmen zählen insbesondere naturbasierte, nachhaltige Lösungen zum Schutz vor Überhitzung und Dürre/Trockenheit, sowie vor Starkregenereignissen und Überflutungsgefahren und anderen Folgen von Extremereignissen. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Verschattung oder zur Schaffung von Verdunstungskühle, zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse sowie Maßnahmen zum Versickern, Verdunsten, Speichern, Zurückhalten und schadfreiem Ableiten von Niederschlagswasser.
Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Antragstellenden mehr als 200.000 Euro (netto) betragen. Die Förderquote wird durch die Einordnung als kleines bzw. mittleres Unternehmen bestimmt und liegt zwischen 50 und 60 Prozent.
Anträge können bis 31. März 2026 gestellt werden.
NRW.Bank.Invest Zukunft
Am 19. Mai 2025 ist das Darlehensprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft gestartet. Unternehmen, die in Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Innovation investieren erhalten über das Programm um bis zu zwei Prozent gegenüber dem Marktzins ermäßigte Kredite und Tilgungsnachlässe von bis zu 20 Prozent.
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden Investitionen in Nordrhein-Westfalen, zum Beispiel in:
- Klimaschutz(-technologien)
- Erneuerbare Energieanlagen
- Speicherung und Flexibilisierung entsprechender Technologien
- Wasserstoffanwendungen
- CO2-Management
- Elektrifizierung und erneuerbare Wärme
- Power-to-X
- Abwärmenutzung und -bereitstellung
- Steigerung der Umweltfreundlichkeit von Produktionsprozessen
- Umweltschutz
- Klimaanpassung
- Luftreinhaltung
- Lärmschutz
- Wasser-/Bodenschutz
- Circular Economy
- Recycling-/Aufbereitungsanlagen
- Stärkung von Stoffkreisläufen
- Anlagen zur Abfallvermeidung oder -verringerung
- Anlagen zur Herstellung zirkulärer Produkte
- Stoffliche Nutzung von (Abfall-)Biomasse
- Effizienz und Einsparung
- energieeffiziente Neuanlagen bzw. Generalüberholung bestehender Anlagen
- Maßnahmen mit Material- bzw. Wassereinsparung von 2 Prozent
- Maßnahmen auf Basis einer geförderten Ressourceneffizienzberatung
- Mobilität
- Erwerb von Elektro-, Brennstoffzellen- und Wasserstoff-Fahrzeugen
- Umrüstungen von Fahrzeugen auf klimaneutrale Antriebe
- Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, für die Unterhaltung und den Betrieb von Anlagen sowie für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden werden nicht gefördert!
Wer wird gefördert?
- bestehende Unternehmen (privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen sowie Stiftungen)
- Erstinvestitionen im Rahmen einer Gründung (nur für folgende Verwendungszwecke: Circular Economy und Mobilität).
- Angehörige der freien Berufe
Ausgeschlossen sind Vorhaben, die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen (außer bei Lohnunternehmen). Aufwendungen für Forschung und Entwicklung werden nicht gefördert.
PIUS-Check (Ressourceneffizienz-Beratungen)
Mit dem Förderangebot Ressourceneffizienzberatung sollen die gewerbliche Wirtschaft und das Handwerk bei der Steigerung der Ressourceneffizienz und der Transformation zu einer Circular Economy unterstützt werden. Dadurch können die Unternehmen ihre Wettbewerbsposition steigern. Nordrhein-Westfalen kann sich als Standort für eine umweltschonende, ressourceneffiziente Produktionsweise und nachhaltiges Wirtschaften etablieren.
Gefördert werden unabhängige Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aller Branchen mit dem Fokus auf eine kreislauforientiertere, ressourcenschonendere und -effizientere Gestaltung ihrer Geschäftsabläufe und -modelle, Produktionsprozesse und Produkte. Die geförderten Beratungen sollen die Unternehmen dazu veranlassen, den Blick auf eine ressourceneffiziente und zirkuläre Wirtschaftsweise auch im Sinne des European Green Deal zu richten.
KfW-Umweltprogramm: "Natürliche Klimaschutzmaßnahmen"
Mit dem KfW-Umweltprogramm werden Investitionen, die die Umweltsituation und den Klimaschutz verbessern, Ressourcen schonen, die Artenvielfalt und naturnahe Lebensräume stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen, gefördert.
