Fachkräftesicherung

Validierung von Berufserfahrung – neuer Weg zur Fachkräftesicherung

Mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz (BVaDiG) gibt es erstmals eine rechtliche Grundlage, um langjährige Berufserfahrung offiziell anerkennen zu lassen. Das Verfahren eröffnet Menschen ohne Berufsabschluss neue Chancen für berufliche Entwicklung und Integration in das Berufsbildungssystem.

Für wen ist die Validierung geeignet?

Das Verfahren richtet sich an Erwachsene, die:
  • mehrjährige einschlägige Berufserfahrung haben,
  • keinen Berufsabschluss im ausgeübten Beruf besitzen,
  • ihre Kompetenzen offiziell nachweisen möchten,
  • für die eine Externenprüfung (noch) nicht in Frage kommt.
Teilnehmen können Personen, die:
  • mindestens 25 Jahre alt sind,
  • das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit als Berufserfahrung nachweisen,
  • in Deutschland wohnen oder die Hälfte ihrer Berufserfahrung in Deutschland erworben haben,
  • keinen deutschen oder anerkannten ausländischen Abschluss im Referenzberuf besitzen,
  • nicht in einem Ausbildungsverhältnis im Referenzberuf stehen.
Hinweis: Da das Verfahren auf Deutsch durchgeführt wird, sind ausreichende Sprachkenntnisse erforderlich.

Erforderliche Berufserfahrung – Beispiele

  • Fachlagerist/-in: Ausbildungsdauer 2 Jahre → Nachweis von mindestens 3 Jahren Berufserfahrung notwendig.
  • Kaufmann/-frau für Büromanagement: Ausbildungsdauer 3 Jahre → Nachweis von mindestens 4,5 Jahren Berufserfahrung notwendig.

Ablauf des Validierungsverfahrens in 4 Schritten

  1. Information & Beratung – Erste Infos zum Verfahren, Identifizierung des passenden Referenzberufs.
  2. Antragstellung – Dokumentation der beruflichen Fähigkeiten mit Zeugnissen, Nachweisen oder Zertifikaten.
  3. Bewertung – Prüfung durch ein Feststellungstandem anhand praktischer und mündlicher Aufgaben.
  4. Ergebnismitteilung – Ausstellung eines Zeugnisses oder Bescheids über die Vergleichbarkeit.
Das Feststellungsverfahren kann nur an Ihrem Wohnort oder am Sitz Ihres Unternehmens beziehungsweise Arbeitgebers durchgeführt werden kann. Falls Sie nicht in Ostwestfalen wohnen oder arbeiten oder Ihr Unternehmen keinen Sitz oder keine Niederlassung in diesen Regionen hat, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige IHK vor Ort.

Mögliche Ergebnisse

  • Vollständige Vergleichbarkeit → Zeugnis über vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit mit einem anerkannten Ausbildungsberuf.
  • Überwiegende Vergleichbarkeit → Bescheid mit Auflistung vorhandener und fehlender Kompetenzen, Möglichkeit eines Ergänzungsverfahrens innerhalb von 5 Jahren.
  • Menschen mit Behinderung können auch kleinere Bestandteile eines Referenzberufs bewerten lassen und darüber einen Bescheid mit teilweiser Vergleichbarkeit zum Referenzberuf erhalten.
  • Keine Vergleichbarkeit → Antrag wird abgelehnt, es erfolgt kein Berufsabschluss.

Was kostet die Validierung?

Die Validierung ist gebührenpflichtig. Dabei fallen Kosten für zwei Verfahrensschritte an:
  • das Antragsverfahren (Vorbereitendes Verfahren)
  • das Feststellungsverfahren (Bewertung der beruflichen Handlungsfähigkeit)
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Beruf und dem Umfang der Validierung. Einen Überblick finden Sie in der Gebührenübersicht der IHK Ostwestfalen oder lassen Sie sich in unserer Beratung informieren. Gebühren Feststellungsverfahren (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 28 KB)

Alternativen & weitere Wege

Falls keine volle Anerkennung möglich ist, bestehen folgende Optionen:
  • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
  • Teilqualifikationen (TQ) – Schrittweise zum Berufsabschluss
  • Externenprüfung in besonderen Fällen
  • Weiterbildung
  • Regelungen zur Berufsvalidierung im BBiG und der BBFVerfV
Mit der Validierung erhalten Berufserfahrene eine offizielle Bescheinigung ihrer Fähigkeiten, und Unternehmen gewinnen die Chance, Fachkräfte gezielt zu qualifizieren und langfristig zu binden.