Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (IHK)
Ausländische Berufsabschlüsse können in Deutschland offiziell anerkannt werden. Die Gleichwertigkeitsprüfung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) ermöglicht es, die im Ausland erworbene Qualifikation mit einem deutschen Abschluss vergleichen zu lassen – unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Aufenthaltsstatus. Voraussetzung ist, dass ihr Abschluss im Staat, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist.
- Was ist die Berufsanerkennung?
- Welche Stelle ist für die Anerkennung Ihres Abschlusses zuständig?
- Wo stellen Sie Ihren Antrag für IHK Aus- und Fortbildungsabschlüsse?
- Welche Ergebnisse der Gleichwertigkeitsprüfung sind möglich?
- Gibt es finanzielle Unterstützungen für das Anerkennungsverfahren?
- Kann eine Anerkennung trotz fehlender Dokumente beantragt werden?
- Welche rechtlichen Regelungen gibt es für Spätaussiedler?
- Welche bilateralen Abkommen gibt es zur Anerkennung?
- Wo können sich Unternehmen zu ausländischen Bildungsabschlüssen informieren?
- Weitere Informationen
Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld bietet persönliche und kostenlose Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse an. Wir unterstützen Antragstellende bei allen Fragen zur Gleichwertigkeitsprüfung und informieren über notwendige Unterlagen, Fristen und Fördermöglichkeiten.
Was ist die Berufsanerkennung?
Bei dem Verfahren der Berufsanerkennung wird geprüft, ob eine ausländische berufliche Qualifikation einem vergleichbaren deutschen Referenzberuf entspricht. Die zuständige Stelle in Deutschland überprüft in diesem Verfahren, ob wesentliche Unterschiede zwischen der beruflichen Qualifikation aus dem Ausland und dem deutschen Referenzberuf bestehen. Die Prüfung heißt Gleichwertigkeitsprüfung.
Anerkennung in Deutschland
Anerkennung in Deutschland
Welche Stelle ist für die Anerkennung Ihres Abschlusses zuständig?
Bei welcher Stelle der Anerkennungsantrag gestellt werden kann, hängt vom Beruf und ggf. vom Wohn- bzw. Arbeitsort ab. Die zuständige Stelle finden Sie mit dem Anerkennungs-Finder im Portal der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“.
Wo stellen Sie Ihren Antrag für IHK Aus- und Fortbildungsabschlüsse?
Die Industrie- und Handelskammern haben ihre Zuständigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) größtenteils auf die IHK FOSA mit Sitz in Nürnberg übertragen.
Für IHK Berufe beginnt das Anerkennungsverfahren immer mit der Antragstellung bei der IHK FOSA.
Nach Eingang des Antrags bestätigt die IHK FOSA innerhalb von vier Wochen den Erhalt und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Fehlende Unterlagen werden unter Umständen nachgefordert und ein Gebührenbescheid zugesandt.
Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen und die anfallende Gebühr beglichen ist, nimmt die IHK FOSA einen detaillierten Vergleich der ausländischen Berufsqualifikation mit dem entsprechenden deutschen Beruf vor. Das Anerkennungsverfahren ist dann innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten abzuschließen.
Welche Ergebnisse der Gleichwertigkeitsprüfung sind möglich?
Über das Ergebnis der Gleichwertigkeitsfeststellung erhalten Antragstellende einen schriftlichen Bescheid. Dieser listet genau auf, welche beruflichen Kompetenzen vorhanden sind und welche gegebenenfalls noch fehlen.
Ergibt die Gegenüberstellung der ausländischen und der deutschen Ausbildungsinhalte keine wesentlichen Unterschiede, wird die volle Gleichwertigkeit festgestellt.
Sind wesentliche Unterschiede vorhanden, endet das Verfahren mit einer teilweisen Gleichwertigkeit. Im Falle einer teilweisen Gleichwertigkeit können festgestellte wesentliche Unterschiede durch Anpassungsqualifizierungen (z. B. Praktika, Berufserfahrung, Weiterbildungen) innerhalb von 5 Jahren nachgeholt werden. Danach kann ein Folgeantrag gestellt werden, um eine volle Gleichwertigkeit zu erlangen.
Besteht keine oder nur eine geringe Vergleichbarkeit, wird der Antrag als nicht gleichwertig abgelehnt.
Gibt es finanzielle Unterstützungen für das Anerkennungsverfahren?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Anerkennungsinteressierte einen Anerkennungszuschuss beantragen.
Der Anerkennungszuschuss ist ein Förderinstrument des Bundes. Er richtet sich an Erwerbstätige, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, und an Erwerbslose, die keine anderen Förderungen in Anspruch nehmen können.
Der Anerkennungszuschuss wird vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gewährt. Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung.
Wichtig ist, dass Anerkennungsinteressierte die finanzielle Förderung beantragen, bevor sie den Antrag auf Anerkennung stellen. Rückwirkend können keine Kosten übernommen werden.
Kann eine Anerkennung trotz fehlender Dokumente beantragt werden?
Auch ohne vollständige Unterlagen kann eine Anerkennung erfolgen.
Kann der Antragsteller die zur Bewertung notwendigen Dokumente nicht oder nur unvollständig vorlegen, so besteht die Möglichkeit einer sogenannten Qualifikationsanalyse nach § 14 BQFG. Vor einer wird eine Plausibilitätsprüfung der Angaben über die Ausbildung durchgeführt. Methoden einer QA können z.B. praktische Arbeitsproben oder Fachgespräche mit Experten sein.
Welche rechtlichen Regelungen gibt es für Spätaussiedler?
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler haben schon seit 1953 einen gesetzlichen Anspruch auf ein berufliches Anerkennungsverfahren durch das Bundesvertriebenengesetz (BVFG).
Antragsunterlagen erhalten Sie bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld.
Welche bilateralen Abkommen gibt es zur Anerkennung?
Mit der Schweiz, Österreich und Frankreich hat Deutschland bilaterale Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen der beruflichen Bildung getroffen.
Die IHK Ostwestfalen berät Sie zu bilateralen Abkommen.
Wo können sich Unternehmen zu ausländischen Bildungsabschlüssen informieren?
Im Zuge der zunehmenden Internationalisierung des Arbeitsmarktes erhalten Unternehmen immer häufiger Bewerbungen mit ausländischen Bildungsabschlüssen – sowohl von Fachkräften aus dem Ausland als auch von Personen, die sich bereits im Inland aufhalten.
Wir unterstützen Sie dabei, Bildungsniveau, Fachrichtung und Anerkennungsstatus dieser Abschlüsse korrekt einzuordnen.
Wenden Sie sich gerne an uns, um herauszufinden, welche Qualifikation vorliegt und wie diese im deutschen Bildungssystem einzuordnen ist.
Interessieren Sie sich für Fachkräfte aus dem Ausland, informieren wie Sie gerne zu unserem Fachkräftematching Service UBA-connect.
Interessieren Sie sich für Fachkräfte aus dem Ausland, informieren wie Sie gerne zu unserem Fachkräftematching Service UBA-connect.
Weitere Informationen
- IHK-FOSA Antragsformular
- IHK-Berufeliste
- Anerkennungskostenzuschuss
- Anerkennung in Deutschland
- Unternehmen Berufsanerkennung
- BQ-Portal
- ANABIN-Datenbank
- Netzwerk IQ
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- Qualifikationsanalyse (QA)
- Bilaterale Abkommen
Erklärvideos zum online Antragsservice Anerkennung
