Unternehmensjuristen diskutierten zum Geschäftsgeheimnisgesetz

Beim letzten Treffen des IHK-Netzwerks Unternehmensjuristen stand die europäische Geheimnisschutz-Richtlinie im Fokus. Prof. Dr. Mary-Rose McGuire, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums sowie deutsches und europäisches Prozessrecht an der Universität Osnabrück, stellte die Richtlinie vor und gab Tipps für das Verfassen einer Geheimnisschutzvereinbarung. Zum Hintergrund:
Ziel der Geheimnisschutzrichtlinie ist, einen einheitlichen europäischen Geheimnisschutz zu schaffen. Zwar gab es schon vor der Richtlinie einen Mindestschutz für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Problematisch war dabei immer die Durchsetzbarkeit der Ansprüche. Dies soll sich durch die Geheimnisschutz-Richtlinie ändern. Eine wesentliche Änderung liegt in der neuen Definition des Geschäftsgeheimnisses. Als Geschäftsgeheimnis gelten nach der Know-how-Richtlinie nur solche Informationen, die geheim sind, die einen kommerziellen Wert haben, weil sie geheim sind, und die Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen sind. Die Geheimnisschutz-Richtlinie gilt bereits jetzt unmittelbar in Deutschland, weil sie vom deutschen Gesetzgeber nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt wurde.
Interessierte Juristen aus IHK-Mitgliedsunternehmen sind eingeladen, sich dem Netzwerk anzuschließen. Weitere Informationen und Anmeldungen: IHK, Karen Frauendorf, Tel. 0541 353-335 oder frauendorf@osnabrueck.ihk.de sowie Robert Alferink, Tel. 0541 353-315 oder alferink@osnabrueck.ihk.de.