Keine Verschärfungen bei der Erbschaftsteuer

Gegen Verschärfungen für Unternehmen bei der Erbschaftsteuer hat sich jetzt der Fachausschuss Finanzen und Steuern der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim ausgesprochen. Hintergrund ist das für diesen Herbst erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Wichtig ist, dass in Deutschland Unternehmen von einer Generation auf die nächste übertragen werden können, ohne dass dabei Substanz verloren geht. Eine Neuregelung bei der Erbschaftsteuer darf nicht zu einer steuerlichen Mehrbelastung der Betriebe führen“, erklärte Ausschussvorsitzender Matthias Hopster. Hier müsse die Regierung zu ihrer Aussage im Koalitionsvertrag stehen, dass Unternehmensnachfolge auch künftig durch die Erbschaftsbesteuerung nicht gefährdet werden soll.
Zuvor hatte DIHK-Erbschaftsteuer-Expertin Daniela Karbe-Geßler erläutert, dass bei einem Wegfall der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen pro Jahr rund 500.000 Arbeitsplätze in Deutschland gefährdet seien. „Die zusätzlichen Einnahmen aus der Erbschaftsteuer fehlen den Betrieben für Investitionen“. Darüber hinaus seien Dominoeffekte zu befürchten. So könnten etwa die staatlichen Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer sowie bei der Sozialversicherung sinken.