IHK: Abfalltransporte jetzt anzeigen
Ende Mai läuft die Übergangsregelung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Betriebe aus, die Abfälle im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen sammeln oder befördern. Darauf weißt die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim hin. Sie empfiehlt Unternehmen zu prüfen, ob sie dadurch anzeigepflichtig werden. „Ein Beispiel für ein betroffenes Unternehmen ist der Möbelspediteur, der bei Auslieferungsfahrten Verpackungen oder beschädigte Möbelstücke wieder mit zurücknimmt“, sagt IHK-Umweltreferent Andreas Meiners. Sobald der Transport regelmäßig erfolge, falle dieser Betrieb ab dem 1. Juni 2014 unter die Anzeige- und Erlaubnispflichten für die Abfallbeförderung.
Die Anzeige ist in Niedersachsen an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (GAA) zu richten. Ein neues Web-Portal der Länder ermöglicht es zudem, die Anzeige kostengünstiger online abzugeben. Zur Fristwahrung zählt das Datum der Einreichung. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder.
Eine Übersicht bietet das aktuelle Merkblatt des GAA Hildesheim.