IHK und IG Metall: Erklärung zum EEG-Prüfverfahren durch die EU-Kommission

Für die energieintensive Industrie ist die Kompensation politisch bedingter Strompreiserhöhungen erforderlich, um wettbewerbsfähig bleiben zu können. Nur so lassen sich Beschäftigung und Einkommen in Deutschland sichern.“ So kommentierten jetzt Marco Graf, Hauptgeschäftsführer der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim, und Stephan Soldanski, Zweiter Bevollmächtigter der IG Metall Osnabrück, die Einleitung des Prüfverfahrens der EU-Kommission zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), mit dem die Begrenzung der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen hinterfragt wird.
„Die teilweise Freistellung der stromintensiven Industrieunternehmen von der EEG-Umlage stellt keine Besserstellung deutscher Standorte gegenüber den anderen EU-Mitgliedstaaten dar“, so Graf und Soldanski. Vielmehr bleibe angesichts des deutschen Sonderwegs der Energiewende die internationale Wettbewerbsfähigkeit dadurch erst erhalten. Die Regelung solle jedoch mittelstandsfreundlicher gestaltet werden. Anstelle der starren Grenze des Anteils der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung von 14 % sollte ein fließender oder gestaffelter Übergang geschaffen werden.