Beschluss zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(08.02.2012) Zum im Vermittlungsausschuss gefassten Beschluss zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf:
"Bundestag und Bundesrat haben eine große Chance für mehr Wettbewerb und damit für niedrigere Gebühren bei der Abfallentsorgung vertan. Der Verpflichtung für private Unternehmen, einen Nachweis für höhere Effizienz gegenüber den kommunalen Entsorgern zu führen, ist nicht praxisgerecht. Der gestern (8. Februar) im Vermittlungsausschuss beschlossene Kompromiss zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist daher unbefriedigend", so Marco Graf, Hauptgeschäftsführer der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim. Die Bundesregierung bleibe damit weit hinter den selbstformulierten Reformansprüchen zurück.
"Bundestag und Bundesrat haben eine große Chance für mehr Wettbewerb und damit für niedrigere Gebühren bei der Abfallentsorgung vertan. Der Verpflichtung für private Unternehmen, einen Nachweis für höhere Effizienz gegenüber den kommunalen Entsorgern zu führen, ist nicht praxisgerecht. Der gestern (8. Februar) im Vermittlungsausschuss beschlossene Kompromiss zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist daher unbefriedigend", so Marco Graf, Hauptgeschäftsführer der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim. Die Bundesregierung bleibe damit weit hinter den selbstformulierten Reformansprüchen zurück.