BMF ruft Schreiben zu GoBD 2.0 zurück
Das BMF hat sein neu gefasstes Schreiben zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vom 11. Juli 2019 (Version 2.0) von seiner Homepage entfernt.
Dem Vernehmen nach besteht weiterer Abstimmungsbedarf über einzelne Punkte. Eine Veröffentlichung des überarbeiteten Schreibens soll zeitnah erfolgen. Bis dahin gelten die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 14. November 2014 weiter.