BMF ruft Schreiben zu GoBD 2.0 zurück

Das BMF hat sein neu gefasstes Schreiben zu den „Grundsätzen zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Da­ten­zu­griff (GoBD) vom 11. Juli 2019 (Version 2.0) von seiner Homepage entfernt.
Dem Vernehmen nach besteht weiterer Abstimmungsbedarf über einzelne Punkte. Eine Veröffentlichung des überarbeiteten Schreibens soll zeitnah erfolgen. Bis dahin gelten die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 14. November 2014 weiter.