IHK-Merkblatt über die geänderten Bestellpflichten von Abfallbeauftragten
Die IHK Südlicher Oberrhein hat ein neues Merkblatt erstellt im Hinblick auf die seit 01.06.2017 geltenden Änderungen für Betriebsbeauftragte für Abfall. Solche Abfallbeauftragte sind in vielen Betrieben bestellt und dort jeweils erste Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Abfallvermeidung, - verwertung und -entsorgung. Welche Betriebe zur Bestellung verpflichtet sind, war früher nicht eindeutig geregelt. Dies änderte sich zum 01.06.2017, als die Novelle der Abfallbeauftragten-Verordnung in Kraft trat.
Neben den Bestellpflichten werden in der Verordnung erstmals auch die Fachkunde- und Fortbildungs-Anforderungen präzisiert.
Betroffen sind sowohl produzierende Unternehmen als auch Unternehmen, die gebrauchte Produkte (zum Beispiel Elektrogeräte) zurücknehmen. Trotz der erhöhten Anforderungen kann es sich weiterhin lohnen, „freiwillig“ Beauftragte zu bestellen. Details finden Sie im Merkblatt.