Förderungen für die Patentanmeldung

Unternehmen, die innovative Ideen entwickeln, aber bisher keine oder nur wenig Erfahrung mit gewerblichen Schutzrechten haben, können vom Förderprogramm WIPANO des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erheblich profitieren.
WIPANO steht für „Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ und richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die technologische Innovationen durch Patente schützen und in wirtschaftlichen Erfolg umwandeln möchten.

Ziele des Programms

Das Förderprogramm WIPANO verfolgt zwei Hauptziele:
  • Stärkung der Innovationskraft von Unternehmen durch Schutz geistigen Eigentums
  • Förderung der Beteiligung an Normungs- und Standardisierungsprozessen, um neue Technologien marktfähig zu machen und branchenweite Akzeptanz zu schaffen

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind insbesondere:
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition
  • Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland
  • Unternehmen, die in den letzten fünf Jahren kein eigenes Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben
Nicht antragsberechtigt sind:
  • Großunternehmen
  • Unternehmen mit regelmäßiger Patentierungspraxis
  • Nebenberuflich geführte Unternehmen ohne hauptgewerbliche Tätigkeit

Fördermodule im Überblick

Unterstützt werden:
  • Beratung zu gewerblichen Schutzrechten
  • Recherche zum Stand der Technik
  • Anmeldung nationaler und internationaler Patente oder Gebrauchsmuster
Förderumfang:
  • Bis zu 50 % der Ausgaben, max. 16.000 Euro
  • Förderzeitraum: max. 24 Monate
Förderung der aktiven Beteiligung an Normungsgremien und Entwicklung von Normen und Standards.
Gefördert werden:
  • Teilnahme an Normungsgremien
  • Erstellung von DIN/VDE SPECs
  • Aufbau eines Normenmanagementsystems
Förderumfang:
  • Bis zu 70 % der Ausgaben, max. 45.000 Euro
  • Förderzeitraum: max. 36 Monate
Förderung von Verbundprojekten zwischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit dem Ziel, Forschungsergebnisse in Normen zu überführen.
Förderumfang:
  • Bis zu 85 % der Ausgaben, max. 200.000 Euro pro Projektpartner

Wichtige Rahmenbedingungen

  • De-minimis-Beihilfe: Die Förderung fällt unter die EU-De-minimis-Verordnung. Unternehmen dürfen innerhalb von drei Steuerjahren max. 200.000 Euro an solchen Beihilfen erhalten.
  • Eigenanteil: Die Förderung ist anteilig. Unternehmen müssen einen Teil der Projektkosten selbst tragen.
  • Förderantrag: Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger Jülich (PtJ) und muss vor Projektbeginn eingereicht werden.

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