REACH-Verordnung: EU-Kommission präsentiert Ergebnisse der zweiten Überprüfung
Die EU-Kommission hat am 5. März 2018 ihre Überprüfungsergebnisse zur REACH-Verordnung (Gesamtbericht der Kommission über die Anwendung der REACH-Verordnung und die Überprüfung bestimmter Elemente) vorgelegt. Neben einer überwiegend positiven Bewertung benennt die EU-Kommission darin auch Vorschläge zur Erleichterung der Verordnungsumsetzung. Im weiteren Schritt beabsichtigt die EU-Kommission eine Erörterung der Ergebnisse.
In ihrer nunmehr zweiten Überprüfung der REACH-Verordnung stellt die EU-Kommission fest, dass die Verordnung zu einer sicheren Chemikalienverwendung im Unionsgebiet beigetragen habe. Auch reduziere die REACH-Verordnung stetig die Herstellung und Verwendung gefährlicher Stoffe in der EU. Trotzdem gelänge Zielerreichung langsamer als ursprünglich erwartet, u.a. bedingt durch fehlende Angaben in den Registrierungsdossiers.
Laut Gesamtbericht der EU-Kommission
- sind seit Inkrafttreten der Verordnung bis Dezember 2017 mehr als 65.000 Registrierungsdossiers für in der EU hergestellte oder verwendete Chemikalien zugegangen. Diese Zahl entspricht in etwa den anfänglichen Erwartungen der EU-Kommission.
- hat die Registrierung im Rahmen der REACH-Verordnung in gleicher Zeit zu Informationen über mehr als 17.000 Substanzen geführt.
- erfolgten im Rahmen der REACH-Verordnung in gleicher Zeit 18 Beschränkungen für verschiedene Stoffgruppen.
- erfolgte im Hinblick auf “besonders besorgniserregende Stoffe“ in gleicher Zeit die Identifikation von 181 Chemikalien mit potenziell schwerwiegenden Gesundheits- und Umweltauswirkungen.
- habe sich das “one substance, one registration”-Prinzip bewährt.
Kritisch bzw. verbesserungswürdig bewertet die EU-Kommission in ihrem Bericht u.a.
- die Aktualisierung der Registrierungsdossiers durch Unternehmen. Lediglich 25 Prozent führen laut ergänzender Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (Staff Working Document) eine regelmäßige Überprüfung der REACH-Angaben durch.
- Datenlücken oder Datenqualitätsprobleme in den Dossiers, welche sich als hinderlich bei der Identifizierung besonders besorgniserregender Stoffe erwiesen.
- die REACH-Bestimmungen zur Registrierung von Zwischenprodukten, welche zur Verunsicherung bei Unternehmen und Behörden führten.
Als Konsequenz der Ergebnisse strebt die EU-Kommission laut Bericht folgende Entwicklungen – weiter untergliedert in 15 konkrete Maßnahmen - zur vereinfachten REACH-Verordnungsumsetzung an:
- Durch verbesserte Bewertungsverfahren sollen Datenlücken in Registrierungsdossiers vermieden werden.
- Genehmigungsverfahren sollen für Unternehmen vereinfacht und vereinheitlicht werden.
- Die Verordnungsdurchsetzung durch nationale Behörden soll verbessert werden.
- Zwischen der Verordnung und der Abfallgesetzgebung sowie dem Arbeitnehmerschutz soll eine stärkere Kohärenz entwickelt werden.
- Sowohl die ECHA als auch die EU-Mitgliedstaaten sollen verstärkt Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Bedürfnisse von KMU entwickeln, um die Einhaltung der REACH-Anforderungen zu erleichtern.
Im nächsten Schritt beabsichtigt die EU-Kommission, die Berichtsergebnisse und Folgemaßnahmen mit dem Europäischen Parlament, den EU-Mitgliedstaaten und Interessengruppenvertretern auf einer für den Sommer 2018 geplanten Konferenz zu erörtern.
Den Gesamtbericht der EU-Kommission finden Sie hier.
Die ergänzende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (Commission Staff Working Document) finden Sie hier.
Die entsprechende Mitteilung der EU-Kommission sowie weitere Informationen finden Sie hier.