EU kündigt Omnibus-Verordnung zur Entlastung von Unternehmen bei ESG an

Voraussichtlich am 26. Februar ist die Veröffentlichung einer Omnibus-Verordnung im Bereich der ESG-Regulierung vorgesehen. Ziel dieses Maßnahmenpakets ist es, Unternehmen durch die Überarbeitung bestehender Richtlinien von übermäßigen Berichts- und Offenlegungspflichten zu entlasten. Für die IHK-Organisation ist dies ein großer Erfolg und eine Bestätigung ihres beharrlichen Einsatzes für die Entbürokratisierung.
Seit Langem setzt sich die IHK-Organisation dafür ein, bürokratische Hürden abzubauen und praxisnahe Lösungen für Unternehmen zu schaffen. Mit der neuen Omnibus-Verordnung sollen zentrale Richtlinien wie die EU-Taxonomie-Verordnung, die CSRD-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) überarbeitet und vereinfacht werden. Damit wird den Unternehmen eine effizientere Umsetzung ermöglicht, ohne die Kernziele der Nachhaltigkeitsregulierung zu gefährden.
Die Ankündigung ist Teil der Budapester Erklärung zum „Neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit“. Mit einem 12-Punkte-Plan soll der wirtschaftliche Wohlstand Europas nachhaltig gestärkt werden.