Handel innerhalb der EU

Bedingungen für steuerfreie Lieferung

Ein Unternehmer, der Waren an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union liefert, ist regelmäßig – bei Erfüllung sämtlicher folgender Voraussetzungen – von der Umsatzsteuerpflicht befreit:
  • Die gelieferte Ware ist körperlich in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt.
  • Der Verkäufer ist Unternehmer und hat eine Umsatzsteueridentifikations-Nummer (USt-IdNr.)*.
  • Der Käufer ist Unternehmer und hat eine USt-IdNr. des anderen Mitgliedstaates.
  • Der Käufer hat den Gegenstand für sein Unternehmen erworben.
  • Der Erwerb des Gegenstandes der Lieferung unterliegt beim Käufer im anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung, d. h. der Abnehmer ist verpflichtet, in dem anderen EU-Staat die Erwerbsbesteuerung durchzuführen.
  • Der Verkäufer muss mit einer Gelangensbestätigung nachweisen, dass die Ware tatsächlich in einen anderen EU-Mitgliedsstaat gelangt ist.
*USt-IdNr. beantragen: Deutsche Unternehmer erhalten die Umsatzsteuer-Identnummern auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dem Verkäufer wird dringend empfohlen, dort auch die ausländische USt-IdNr. des Kunden prüfen zu lassen.
Beachten Sie bitte auch die Hinweise zum Thema Umsatzsteuer international für Kleinunternehmer im Rahmen innergemeinschaftlicher Erwerbe/Verkäufe.